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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 11

Anlage V-Sonstige Zeile 11: Bezeichnung des Immobilienfonds bei Anteilen an Einkünften

Trage hier die Bezeichnung des geschlossenen Immobilienfonds ein, aus dem du Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung beziehst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungAnteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus › Einzelangaben– Text

Was gehört in Zeile 11?

In Zeile 11 trägst du die Bezeichnung des geschlossenen Immobilienfonds ein, an dem du beteiligt bist. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus“.

Zum Immobilienfonds gehören drei Zeilen: Bezeichnung (Zeile 11), Finanzamt (Zeile 12) sowie Steuernummer und Anteil an den Einkünften (Zeile 13).

So füllst du die Zeile aus

Übernimm die Bezeichnung aus dem Feststellungsbescheid oder der Mitteilung des Fonds über die gesonderte und einheitliche Feststellung. Das Feld ist ein Textfeld.

ELSTER prüft, ob bei Angaben zu geschlossenen Immobilienfonds die Bezeichnung vorhanden ist. Gibst du Einkünfte, Finanzamt oder Steuernummer ohne Bezeichnung an, meldet ELSTER einen Fehler. Fehlen bei vorhandener Bezeichnung Finanzamt oder Steuernummer, erscheint ein Hinweis.

  • Bezeichnung aus dem Feststellungsbescheid oder der Mitteilung übernehmen.
  • Bei mehreren Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds: für jeden Fonds die Bezeichnung angeben.
  • Die Bezeichnung nicht leer lassen, wenn du Anteile an Einkünften aus geschlossenen Immobilienfonds erklärst.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, die Bezeichnung wegzulassen, obwohl Finanzamt und Steuernummer eingetragen sind. Dann meldet ELSTER einen Fehler.

Beteiligungen an Grundstücksgemeinschaften gehören in die Zeilen 4 bis 10, Bauherren- und Erwerbsgemeinschaften in die Zeilen 14 bis 16.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100760006Bei den Angaben zu geschlossenen Immobilienfonds wurde die Bezeichnung des Immobilienfonds angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).
  • FehlerPrüfregel 2621Es wurden Anteile an Einkünften aus geschlossenen Immobilienfonds angegeben (Einzelaufstellung), die Bezeichnung des Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).
  • FehlerPrüfregel 100760005Bei den Angaben zu geschlossenen Immobilienfonds wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung des Immobilienfonds fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).

Zeile 11 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202511
20239
2016–202228

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 11 ein?

Die Bezeichnung des geschlossenen Immobilienfonds, aus dem du Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung beziehst.

Woher bekomme ich die Bezeichnung für Zeile 11?

Aus dem Feststellungsbescheid oder der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung. Dort steht die maßgebliche Bezeichnung.

Was passiert, wenn ich die Bezeichnung in Zeile 11 vergesse?

Fehlt die Bezeichnung, obwohl du Anteile an Einkünften, Finanzamt oder Steuernummer angegeben hast, meldet ELSTER einen Fehler. Fehlen bei vorhandener Bezeichnung nur Finanzamt oder Steuernummer, erscheint ein Hinweis.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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