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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 33

Anlage V-Sonstige Zeile 33: Einkünfte aus Vermietung von anderem unbeweglichen Vermögen

Hier trägst du die Einkünfte aus der Vermietung von anderem unbeweglichen Vermögen ein, zum Beispiel von eingetragenen Schiffen. Du gibst eine Bezeichnung und den Betrag getrennt nach Person A und Person B an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung von anderem unbeweglichen Vermögen– Text
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / GesellschaftEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung von anderem unbeweglichen Vermögen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Ehefrau / Person BEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung von anderem unbeweglichen Vermögen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 33?

Zeile 33 betrifft Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von anderem unbeweglichen Vermögen. Dazu gehören zum Beispiel Schiffe, die in ein Schiffsregister eingetragen sind.

Du gibst die Bezeichnung des Sachverhalts als Text an und trägst die Einkünfte, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten, in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich. Für die steuerpflichtige Person, den Ehemann, die Person A, die Gemeinschaft oder Gesellschaft gibt es ein Feld, für die Ehefrau oder Person B ein weiteres.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst eine Bezeichnung ein, die den Sachverhalt eindeutig beschreibt. Ohne Bezeichnung meldet ELSTER einen Fehler, wenn Einkünfte angegeben sind.

Trage danach die Höhe der Einkünfte ein. Gibst du eine Bezeichnung an, aber keine Einkünfte, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Die Einkünfte aus den Zeilen 32 bis 35 fasst du in Zeile 36 zur Summe zusammen. Die Summe muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen.

  • Bezeichnung als Text eintragen.
  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen, auch negativ.
  • Bei Zusammenveranlagung beide Personenfelder beachten.
  • Summe in Zeile 36 und Einzelbeträge müssen zusammenpassen.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn Einkünfte angegeben wurden, aber die Bezeichnung fehlt. Ebenso, wenn eine Bezeichnung vorhanden ist, aber die Höhe der Einkünfte fehlt.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die Summe der Einkünfte erklärt wird, aber keine Einzelbeträge vorliegen. Auch umgekehrt: Einzelbeträge ohne Summe führen zu einer Meldung.

Die rechnerisch ermittelte Summe aus den Einzelbeträgen muss mit der angegebenen Summe übereinstimmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100760009Es wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von anderem unbeweglichen Vermögen angegeben, es fehlt jedoch die Bezeichnung der Einkünfte (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100760010Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von anderem unbeweglichen Vermögen wurde eine Bezeichnung der Einkünfte angegeben, die Höhe der Einkünfte wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100760016Es wurden die Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, Einzelbeträge zu den vorliegenden Sachverhalten wurden jedoch nicht angegeben (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 180359Es wurden Einzelbeträge zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 180227Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100760015Es wurden die Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, Einzelbeträge zu den vorliegenden Sachverhalten wurden jedoch nicht angegeben (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180358Es wurden Einzelbeträge zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180226Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).

Zeile 33 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202533
202325

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 33 ein?

Du trägst die Bezeichnung des Sachverhalts und die Höhe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von anderem unbeweglichen Vermögen ein. Die Beträge werden nach Person A und Person B getrennt erfasst.

Muss ich in Zeile 33 eine Bezeichnung angeben?

Ja, wenn du Einkünfte einträgst, gehört eine Bezeichnung dazu. Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Was passiert, wenn die Summe nicht zu den Einzelbeträgen passt?

ELSTER prüft die Summe der Einzelbeträge und meldet einen Fehler, wenn sie nicht mit der angegebenen Summe übereinstimmt.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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