Anlage V-Sonstige Zeile 30: Wirtschafts-Identifikationsnummer zu den Zeilen 31 bis 36
In Zeile 30 trägst du die Wirtschafts-Identifikationsnummer ein, die zu den Einkünften in den Zeilen 31 bis 36 gehört. Es gibt je ein Feld für Person A und Person B.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person AWirtschafts-Identifikationsnummer zu den Zeilen 31 bis 36 | – | Wirtschafts-Identifikationsnummer |
| Ehefrau / Person BWirtschafts-Identifikationsnummer zu den Zeilen 31 bis 36 | – | Wirtschafts-Identifikationsnummer |
Was gehört in Zeile 30?
Wann füllst du die Zeile aus?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100760029Es wurde eine Wirtschafts-Identifikationsnummer für die Ehefrau / Person B eingetragen, auf der Anlage V-Sonstige wurden aber keine Einkünfte aus einer entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit angegeben.
- FehlerPrüfregel 100760028Es wurde eine Wirtschafts-Identifikationsnummer für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / die Person A eingetragen, auf der Anlage V-Sonstige wurden aber keine Einkünfte aus einer entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit angegeben.
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 30 ein?
Muss ich Zeile 30 ausfüllen, wenn mir keine Wirtschafts-Identifikationsnummer vergeben wurde?
Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 30?
Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.