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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 4

Anlage V-Sonstige Zeile 4: Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft

Trage hier den Namen der Grundstücksgemeinschaft ein, an der du beteiligt bist. Die Bezeichnung findest du im Feststellungsbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungAnteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus › Grundstücksgemeinschaft– Text

Was gehört in Zeile 4?

In Zeile 4 trägst du die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft ein, an der du beteiligt bist. Die Bezeichnung ist der Name, unter dem die Gemeinschaft geführt wird, zum Beispiel „Erbengemeinschaft Müller“ oder „Grundstücksgemeinschaft Hauptstraße 5“.

Die Angabe ist erforderlich, damit dein Anteil an den Einkünften aus dieser Gemeinschaft richtig zugeordnet werden kann. Du findest die Bezeichnung in der Regel im Feststellungsbescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bezeichnung genau so ein, wie sie im Feststellungsbescheid steht. Achte auf die richtige Schreibweise.

Bist du an mehreren Grundstücksgemeinschaften beteiligt, trägst du die zweite Gemeinschaft in den Zeilen 7 bis 9 ein. Weitere Gemeinschaften erfasst du in Zeile 10 laut gesonderter Aufstellung; dort bildest du auch die Summe.

  • Die Bezeichnung muss immer angegeben werden, wenn du Anteile an Einkünften aus Grundstücksgemeinschaften erklärst.
  • Fehlt die Bezeichnung, meldet ELSTER einen Fehler.
  • Auch Finanzamt und Steuernummer der Gemeinschaft musst du angeben (Zeilen 5 und 6).

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft fehlt, obwohl Anteile an Einkünften angegeben wurden. ELSTER weist darauf hin, dass die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft nicht angegeben wurde.

Ein weiterer Fehler ist, dass zwar Finanzamt und Steuernummer der Gemeinschaft eingetragen sind, aber die Bezeichnung fehlt. Auch das führt zu einer Fehlermeldung.

Wenn du die Bezeichnung angibst, aber Finanzamt oder Steuernummer fehlen, erhältst du einen Hinweis von ELSTER.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100760002Bei den Angaben zur Grundstücksgemeinschaft wurde die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,).
  • FehlerPrüfregel 100760001Bei den Angaben zur Grundstücksgemeinschaft wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,).
  • FehlerPrüfregel 2630Es wurden Anteile an Einkünften aus Grundstücksgemeinschaften angegeben, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige,, Grundstücksgemeinschaft).

Zeile 4 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–20254
2016–202225

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 4 ein?

Trage die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft ein, an der du beteiligt bist. Die Bezeichnung findest du im Feststellungsbescheid.

Muss ich die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft angeben?

Ja, wenn du Anteile an Einkünften aus Grundstücksgemeinschaften erklärst, ist die Angabe der Bezeichnung erforderlich. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wo finde ich die Bezeichnung der Grundstücksgemeinschaft?

Die Bezeichnung steht im Feststellungsbescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte. Dort ist der Name der Gemeinschaft aufgeführt.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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