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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 15

Anlage V-Sonstige Zeile 15: Finanzamt bei Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaft

Trage hier das Finanzamt der Gemeinschaft ein, das im Feststellungsbescheid steht. Die Zeile gehört zur Gemeinschaft, deren Bezeichnung in Zeile 14 steht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FinanzamtAnteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus › Einzelangaben– Text

Was gehört in Zeile 15?

In Zeile 15 trägst du das Finanzamt ein, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte der Gemeinschaft zuständig ist. Die Zeile steht im Abschnitt „Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus“.

Die Angabe gehört zu der Gemeinschaft, deren Bezeichnung du in Zeile 14 eingetragen hast. Zusammen mit der Steuernummer in Zeile 16 ordnet das Finanzamt die Gemeinschaft eindeutig zu.

Woher kommt der Eintrag?

Das Finanzamt steht im Feststellungsbescheid der Gemeinschaft. Dort ist auch die Steuernummer angegeben, die in Zeile 16 gehört.

Trage das Finanzamt so ein, wie es im Bescheid steht. So kann das Finanzamt die Angaben ohne Rückfragen zuordnen.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, wenn bei einer Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaft die Bezeichnung der Gemeinschaft fehlt, aber Finanzamt oder Steuernummer angegeben sind. Ebenso gibt es einen Hinweis, wenn die Bezeichnung angegeben ist, aber Finanzamt oder Steuernummer fehlen.

Fülle deshalb die Bezeichnung in Zeile 14, das Finanzamt in Zeile 15 und die Steuernummer in Zeile 16 gemeinsam aus.

  • Bezeichnung der Gemeinschaft in Zeile 14 nicht vergessen.
  • Finanzamt und Steuernummer immer zusammen angeben.
  • Angaben aus dem Feststellungsbescheid übernehmen, nicht aus der Erinnerung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100760008Bei den Angaben zu Bauherren-/ Erwerbsgemeinschaften wurde die Bezeichnung der Gemeinschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).
  • FehlerPrüfregel 100760007Bei den Angaben zu Bauherren-/ Erwerbsgemeinschaften wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft fehlt jedoch (Anlage V-Sonstige,,).

Zeile 15 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202515
202312

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 15 ein?

Das Finanzamt der Bauherren- oder Erwerbsgemeinschaft. Es steht im Feststellungsbescheid der Gemeinschaft.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 15 ausgefüllt habe?

Bei Bauherren- und Erwerbsgemeinschaften müssen Bezeichnung, Finanzamt und Steuernummer zusammen angegeben werden. Fehlt die Bezeichnung in Zeile 14 oder die Steuernummer in Zeile 16, erscheint ein Hinweis oder Fehler.

In welcher Zeile stand das Finanzamt in früheren Jahren?

2023 war es Zeile 12. Seit 2024 ist es Zeile 15.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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