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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 32

Anlage V-Sonstige Zeile 32: Einkünfte aus Vermietung unbebauter Grundstücke

In Zeile 32 trägst du die Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung unbebauter Grundstücke ein. Der Betrag ergibt sich aus deinen Einnahmen abzüglich der Werbungskosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke– Text
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person AEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Ehefrau / Person BEinkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten › Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 32?

Zeile 32 betrifft Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, zum Beispiel eines Parkplatzes, eines Lagerplatzes oder einer Freifläche.

Bebaute Grundstücke gehören in die Anlage V. Die Untervermietung gemieteter Räume trägst du in Zeile 31 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Zeile 32 eine Bezeichnung und die Einkünfte ein, also die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben und kann negativ sein.

Bei Zusammenveranlagung gibst du den Betrag getrennt für die steuerpflichtige Person und für die Ehefrau oder Person B an. Bei Einzelveranlagung darfst du für die Ehefrau oder Person B keine Eintragung vornehmen.

Die Einkünfte aus den Zeilen 32 bis 35 fasst du in Zeile 36 je Person zur Summe zusammen.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob Bezeichnung und Betrag zusammenpassen. Fehlt eine Bezeichnung oder fehlt der Betrag, meldet das Programm einen Fehler.

Bei Einzelveranlagung darfst du keine Eintragungen für die Ehefrau oder Person B vornehmen.

Die Summe in Zeile 36 muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen.

  • Bezeichnung angegeben, aber kein Betrag: Fehlermeldung.
  • Betrag angegeben, aber keine Bezeichnung: Fehlermeldung.
  • Einzelbeträge und Summe stimmen nicht überein: Fehlermeldung.
  • Eintragung für Person B bei Einzelveranlagung: Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750153Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V-Sonstige wurden jedoch für die Ehefrau / für Person B Eintragungen zu den anderen Einkünften getätigt.
  • FehlerPrüfregel 2653Es wurden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke angegeben, es fehlt jedoch die Bezeichnung der Einkünfte (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100750012Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke wurde eine Bezeichnung der Einkünfte angegeben, die Höhe der Einkünfte wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100760016Es wurden die Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, Einzelbeträge zu den vorliegenden Sachverhalten wurden jedoch nicht angegeben (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 180359Es wurden Einzelbeträge zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 180227Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100760015Es wurden die Summe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, Einzelbeträge zu den vorliegenden Sachverhalten wurden jedoch nicht angegeben (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180358Es wurden Einzelbeträge zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten erklärt, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180226Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus Überlassung von Rechten stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).

Zeile 32 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202532
202323
2016–202232

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 32 ein?

Trage die Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung unbebauter Grundstücke ein. Das ist der Betrag nach Abzug der Werbungskosten.

Kann der Betrag in Zeile 32 negativ sein?

Ja, ein negatives Ergebnis ist möglich. Das Eingabeformat lässt Beträge in Euro ohne Cent auch negativ zu.

Muss ich für Zeile 32 eine Bezeichnung angeben?

Ja, zu jedem Sachverhalt gehört eine Bezeichnung. Ohne Bezeichnung meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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