Anlage V-Sonstige Zeile 38: Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG
In Zeile 38 trägst du die außerordentlichen Einkünfte ein, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 EStG gilt. Es sind Einkünfte, die schon in der Anlage V und/oder V-Sonstige enthalten sind. Du nennst, woher sie stammen, und die Höhe je Person.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| BezeichnungEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG | – | Text |
| Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / GesellschaftEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Ehefrau / Person BEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person AEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Summe | 862 | Betrag in Euro ohne Cent |
| Ehefrau / Person BEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Summe | 863 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 38?
So füllst du die Zeile aus
Bezeichnung der Einkunft angeben Betrag je Person eintragen Summe mit Kennzahl 862 für die steuerpflichtige Person, den Ehemann oder Person A bilden Summe mit Kennzahl 863 für die Ehefrau oder Person B bilden
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 2655Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, ohne zu erklären woher diese stammen (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100750015Es wurde die Summe der begünstigten Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100750107Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V-Sonstige wurden jedoch für die Ehefrau / für Person B Eintragungen zu den Anteilen an Einkünften getätigt.
- FehlerPrüfregel 180364Es wurden Einzelbeträge zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100750013Bei den begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG wurde eine Bezeichnung der Einkünfte angegeben, die Höhe der Einkünfte wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
- FehlerPrüfregel 2654Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, ohne zu erklären woher diese stammen (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
- FehlerPrüfregel 180229Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100750014Es wurde die Summe der begünstigten Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
- FehlerPrüfregel 180363Es wurden Einzelbeträge zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
- FehlerPrüfregel 180228Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
Zeile 38 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 38 |
| 2023 | 29 |
| 2016–2022 | 32 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 38 ein?
Muss ich die Summe in Zeile 38 immer angeben?
Wo stand Zeile 38 in früheren Jahren?
Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick
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