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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 38

Anlage V-Sonstige Zeile 38: Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG

In Zeile 38 trägst du die außerordentlichen Einkünfte ein, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 EStG gilt. Es sind Einkünfte, die schon in der Anlage V und/oder V-Sonstige enthalten sind. Du nennst, woher sie stammen, und die Höhe je Person.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG– Text
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / GesellschaftEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG– Betrag in Euro ohne Cent
Ehefrau / Person BEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG– Betrag in Euro ohne Cent
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person AEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Summe862 Betrag in Euro ohne Cent
Ehefrau / Person BEinkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist › Summe863 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 38?

In Zeile 38 erklärst du außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Absatz 2 EStG, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 EStG anzuwenden ist. Die Zeile steht im Abschnitt „Einkünfte, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist“ und gehört zum Block „Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG“.

Du gibst zuerst eine Bezeichnung der Einkünfte an, aus der hervorgeht, woher sie stammen. Danach trägst du die Beträge getrennt nach steuerpflichtiger Person, Ehemann oder Person A sowie Ehefrau oder Person B ein. Für die Summen sind die Kennzahlen 862 und 863 vorgesehen.

Die Beträge sind bereits in den Einkünften der Anlage V und/oder V-Sonstige enthalten. Hier nennst du sie nur gesondert.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede begünstigte Einkunft eine Bezeichnung ein und ordne sie der richtigen Person zu. Die Beträge trägst du in Euro ohne Cent ein.

Hast du Einzelbeträge angegeben, musst du auch die Summen mit den Kennzahlen 862 und 863 eintragen. Eine Summe ohne Einzelbeträge ist nicht zulässig. Die Summe muss rechnerisch zu den Einzelbeträgen passen.

  • Bezeichnung der Einkunft angeben
  • Betrag je Person eintragen
  • Summe mit Kennzahl 862 für die steuerpflichtige Person, den Ehemann oder Person A bilden
  • Summe mit Kennzahl 863 für die Ehefrau oder Person B bilden

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass eine Bezeichnung ohne Betrag oder ein Betrag ohne Bezeichnung nicht ausreicht. Auch eine Summe ohne die zugehörigen Einzelbeträge führt zu einer Fehlermeldung. Das Gleiche gilt für Einzelbeträge ohne Summe.

Bei Einzelveranlagung darfst du keine Eintragungen für die Ehefrau oder Person B vornehmen. Prüfe außerdem, ob die angegebene Summe mit den Einzelbeträgen übereinstimmt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2655Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, ohne zu erklären woher diese stammen (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100750015Es wurde die Summe der begünstigten Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100750107Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V-Sonstige wurden jedoch für die Ehefrau / für Person B Eintragungen zu den Anteilen an Einkünften getätigt.
  • FehlerPrüfregel 180364Es wurden Einzelbeträge zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100750013Bei den begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG wurde eine Bezeichnung der Einkünfte angegeben, die Höhe der Einkünfte wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 2654Begünstigte Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, ohne zu erklären woher diese stammen (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180229Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100750014Es wurde die Summe der begünstigten Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180363Es wurden Einzelbeträge zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180228Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu begünstigten Einkünften nach § 34 Absatz 2 EStG stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).

Zeile 38 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202538
202329
2016–202232

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 38 ein?

Du trägst außerordentliche Einkünfte nach § 34 Absatz 2 EStG ein, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Absatz 1 EStG gilt. Gib an, woher die Einkünfte stammen (Bezeichnung), und die Höhe je Person. Die Beträge sind bereits in den Einkünften der Anlage V und/oder V-Sonstige enthalten.

Muss ich die Summe in Zeile 38 immer angeben?

Ja, sobald du Einzelbeträge einträgst. Dann musst du auch die Summe mit den Kennzahlen 862 und 863 angeben, und sie muss zu den Einzelbeträgen passen. Eine Summe ohne Einzelbeträge ist nicht zulässig.

Wo stand Zeile 38 in früheren Jahren?

In den Jahren 2016 bis 2022 war es Zeile 32, im Jahr 2023 Zeile 29 und 2024 bis 2025 Zeile 38.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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