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Anlage V-Sonstige 2025 · Zeile 31

Anlage V-Sonstige Zeile 31: Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen

Hier trägst du den Gewinn oder Verlust aus der Untervermietung selbst gemieteter Räume ein, getrennt nach Person A und Person B.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
BezeichnungEinkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen › Einzelangaben– Text
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / GesellschaftEinkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Ehefrau / Person BEinkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person AEinkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen › Summe866 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Ehefrau / Person BEinkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen › Summe867 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 31?

In Zeile 31 der Anlage V-Sonstige erfasst du Einkünfte aus der Untervermietung von Räumen, die du selbst gemietet hast. Du vermietest also eine Wohnung oder ein Zimmer weiter, das du selbst angemietet hast.

Die Zeile enthält eine Bezeichnung für die gemieteten Räume sowie Beträge für die steuerpflichtige Person, den Ehemann bzw. Person A und die Ehefrau bzw. Person B. Die Beträge können auch negativ sein, wenn ein Verlust entsteht.

So füllst du die Zeile aus

Trage zunächst die Bezeichnung der gemieteten Räume ein, damit klar ist, um welches Objekt es geht. Danach gibst du die Einkünfte für die jeweilige Person an.

Die Einkünfte berechnest du aus den Einnahmen der Untervermietung abzüglich der Werbungskosten, die dir durch die Untervermietung entstehen. Dazu gehört zum Beispiel der Teil der Miete an den Hauptvermieter, der auf die untervermieteten Räume entfällt.

  • Bezeichnung: Text, z. B. „Untervermietung Zimmer 2, Musterstraße 1“
  • Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft: Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
  • Ehefrau / Person B: Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Einzelbeträge mit der angegebenen Summe übereinstimmt. Rechne deshalb genau nach.

Bei Einzelveranlagung darfst du keine Eintragungen für die Ehefrau bzw. Person B vornehmen. Die Bezeichnung und die Einkünfte müssen immer zusammen angegeben werden.

  • Bezeichnung angegeben, aber keine Einkünfte → Fehlermeldung
  • Einkünfte angegeben, aber keine Bezeichnung → Fehlermeldung
  • Summe stimmt nicht mit Einzelbeträgen überein → Fehlermeldung

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750153Es handelt sich um eine Einzelveranlagung, auf der Anlage V-Sonstige wurden jedoch für die Ehefrau / für Person B Eintragungen zu den anderen Einkünften getätigt.
  • FehlerPrüfregel 2652Es wurden Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen angegeben (Einzelaufstellung), ohne Angabe der Bezeichnung der gemieteten Räume (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 100750011Bei den Einkünften aus Untervermietung von gemieteten Räumen wurde eine Bezeichnung der gemieteten Räume angegeben, die Höhe der Einkünfte wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, möglichkeit).
  • FehlerPrüfregel 180357Es wurden Einzelbeträge zu Anteilen an Einkünften aus Untervermietung von gemieteten Räumen angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100760029Es wurde eine Wirtschafts-Identifikationsnummer für die Ehefrau / Person B eingetragen, auf der Anlage V-Sonstige wurden aber keine Einkünfte aus einer entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit angegeben.
  • FehlerPrüfregel 180225Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Anteilen an Einkünften aus Untervermietung von gemieteten Räumen stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100760028Es wurde eine Wirtschafts-Identifikationsnummer für die steuerpflichtige Person / den Ehemann / die Person A eingetragen, auf der Anlage V-Sonstige wurden aber keine Einkünfte aus einer entsprechenden wirtschaftlichen Tätigkeit angegeben.
  • FehlerPrüfregel 180356Es wurden Einzelbeträge zu Anteilen an Einkünften aus Untervermietung von gemieteten Räumen angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).
  • FehlerPrüfregel 180224Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Anteilen an Einkünften aus Untervermietung von gemieteten Räumen stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V-Sonstige, steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A / Gemeinschaft / Gesellschaft).

Zeile 31 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202531
202322
2016–202231

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V-Sonstige Zeile 31 ein?

Trage die Bezeichnung der gemieteten Räume und die Einkünfte aus der Untervermietung ein, getrennt nach Person A und Person B. Die Einkünfte sind Einnahmen minus Werbungskosten.

Wann muss ich Zeile 31 ausfüllen?

Immer wenn du selbst gemietete Räume untervermietest und daraus Einkünfte erzielst. Das gilt auch, wenn ein Verlust entsteht.

Kann ich in Zeile 31 auch Verluste eintragen?

Ja, die Beträge können auch negativ sein. Ein Verlust aus der Untervermietung wird hier als negativer Betrag eingetragen.

Alle Zeilen der Anlage V-Sonstige 2025 im Überblick

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