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Formular erklärt

Anlage Energetische Maßnahmen: Steuerermäßigung für energetische Sanierung

Anlage Energetische Maßnahmen Schritt für Schritt erklärt: Zeilen, Nachweise und typische Fehler.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage Energetische Maßnahmen beantragst du die Steuerermäßigung für eine energetische Sanierung an deinem selbst genutzten Wohneigentum. Du ziehst damit einen Teil der Kosten direkt von deiner Einkommensteuer ab. Die Ermäßigung wirkt nicht in einem Jahr, sondern verteilt über drei Jahre.

Wer muss es ausfüllen?

Die Anlage füllst du aus, wenn du ein Gebäude in der EU oder im EWR selbst bewohnst und dort energetisch saniert hast. Für jedes Objekt reichst du eine eigene Anlage ein. Bei Zusammenveranlagung geben Ehepaare eine gemeinsame Anlage ab.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Allgemeine AngabenTrage Name, Vorname und Steuernummer ein. Wenn du mehrere Anlagen abgibst, vergibst du zusätzlich eine laufende Nummer. So kann das Finanzamt deine Objekte klar auseinanderhalten.Verheiratete tragen bei gemeinsamer Veranlagung beide Namen ein und reichen nur eine Anlage für das Objekt ein.
Herstellungsbeginn und Lage des ObjektsDer Herstellungsbeginn zeigt dem Finanzamt, ob das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Liegt das Objekt im Ausland, gibst du den Staat an. Begünstigt sind nur Gebäude in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.Ist das Datum des Bauantrags unbekannt, trägst du den 1. Januar des Baujahres als Herstellungsbeginn ein.
Fläche, Aktenzeichen und Zeile 7In den Objektangaben nennst du das Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid ohne Sonderzeichen. Außerdem trägst du die Gesamtfläche des Gebäudes ein. Zeile 7 fragt zusätzlich, welcher Teil ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.Vermietest du einen Teil des Gebäudes, kürze die Aufwendungen um diesen Anteil. Der vermietete Teil läuft als Werbungskosten in der Anlage V.
Bisherige Inanspruchnahme und HöchstbetragDas Formular fragt, ob du für dieses Objekt schon einmal eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen beantragt hast. Das ist wichtig, weil der Höchstbetrag nur einmal je Objekt gilt. Mehrere Maßnahmen am selben Haus verbrauchen also denselben Topf.Die Ermäßigung beträgt 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt. Sie verteilt sich mit 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr und 6 % im dritten Jahr.
Abgrenzung zu anderen FörderungenDie Steuerermäßigung ist gesperrt, wenn du für dieselbe Maßnahme zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse erhältst, etwa von KfW oder BAFA. Auch die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG schließt sie aus.Prüfe vor dem Ausfüllen, ob eine Förderzusage vorliegt. Für jede Maßnahme gilt: nur eine Förderung, keine Doppelförderung.
Baubeginn der MaßnahmeBegünstigt sind nur Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen wurden. Trage den tatsächlichen Baubeginn ein, nicht das Datum der Rechnung.Als abgeschlossen gilt die Maßnahme erst nach der Schlussrechnung und der vollständigen Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Aufwendungen für energetische MaßnahmenHier summierst du die Lohn- und Materialkosten der Sanierung, dazu die Umsatzsteuer und Umfeldmaßnahmen. Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt sein. Als Nachweis dient eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.Kosten, die du schon als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastung abziehst, darfst du hier nicht erneut ansetzen.
Aufwendungen für EnergieberatungKosten für einen zugelassenen Energieberater trägst du in einer eigenen Zeile ein. Voraussetzung ist, dass er die Maßnahme geplant oder beaufsichtigt hat. Deine Steuer sinkt um 50 % dieser Kosten.Die Ermäßigung für die Beratung gibt es in einem Jahr, sie wird nicht über drei Jahre verteilt. Sie zählen trotzdem zum Höchstbetrag.
Gasbrennwertkessel und HybridisierungFür Gasbrennwerttechnik gilt nur noch eine Ausnahme. Gefördert werden Anlagen, die für erneuerbare Energien vorbereitet sind und innerhalb von zwei Jahren hybridisiert werden. Dafür gibt es eigene Zeilen im Formular.Der Einbau muss vor dem 01.01.2023 begonnen haben. Fehlt der Nachweis der Hybridisierung, bleibt die Ermäßigung gesperrt.
Außergewöhnliche Belastungen, Folgejahre und MiteigentumWillst du einen Teil der Kosten stattdessen als außergewöhnliche Belastung abziehen, gibst du diesen Teil in Zeile 25 oder 26 an. Für Folgejahre nennst du die bereits anerkannten Aufwendungen aus deinem Bescheid. Bei Miteigentum verteilst du die Beträge nach deinen Anteilen.Bei Miteigentum kann das Finanzamt die Aufwendungen gesondert und einheitlich feststellen. Übernimm die Anteile dann aus dem Feststellungsbescheid.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 35 Zeilen. Zu 22 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben zum begünstigten Objekt
4 Straße, Hausnummer · Herstellungsbeginn des Gebäudes 301
5 Postleitzahl, Ort (ggf. ausländischer Staat)
6Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (ohne Sonderzeichen) – bisher Einheitswert-Aktenzeichen –300
7Gesamtfläche in m² · davon ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken oder in Teilen unentgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken an andere Personen in m²303, 304
8Für das begünstigte Objekt wurde in der Vergangenheit bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen.308
Energetische Maßnahmen 2025
9Ich habe / Wir haben für die energetischen Maßnahmen beantragt / in Anspruch genommen: öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen (z. B. KfW-Bank, landeseigene Förderbank) oder steuerfreie Zuschüsse (z. B. KfW-Bank, BAFA, Gemeinde) oder Steuerbegünstigung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG309
Eigene Aufwendungen für energetische Maßnahmen
10Baubeginn der energetischen Maßnahme305
Wärmedämmung von Wänden
11 Aufwendungen für die Wärmedämmung von Wänden
Wärmedämmung von Dachflächen
12 Aufwendungen für die Wärmedämmung von Dachflächen
Wärmedämmung von Geschossdecken
13 Aufwendungen für die Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und / oder Außentür(en)
14 Aufwendungen für die Erneuerung der Fenster und / oder Außentür(en)
Ersatz und / oder erstmaliger Einbau von sommerlichem Wärmeschutz
15 Aufwendungen für den Ersatz und / oder den erstmaligen Einbau von sommerlichem Wärmeschutz
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
16 Aufwendungen für die Erneuerung und / oder den Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
17Aufwendungen für die Erneuerung der Heizungsanlage (bitte Zeile 23 und 24 beachten)
Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
18 Aufwendungen für den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als 2 Jahre)
19 Aufwendungen für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen (älter als 2 Jahre)
Erteilung der Bescheinigung(en)
20 Aufwendungen für die Erteilung der Bescheinigung(en)
Summe
21Summe der Aufwendungen für energetische Maßnahmen310
Planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch den Energieberater
22Aufwendungen für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch den Energieberater311
Hybridisierung bei Gasbrennwerttechnik
23In Zeile 17 enthaltene Aufwendungen für den Einbau von Gasbrennwerttechnik, die für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist (Hybridisierung)312
24Der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung liegt vor und wird in Kopie eingereicht oder als digitaler Beleg direkt mit dem Eingabefeld verknüpft:313
Nur ausfüllen, soweit in den Zeilen 21 und / oder 22 Aufwendungen enthalten sind, für die der Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragt wird.
25In Zeile 21 enthaltene Aufwendungen, für die der Abzug (soweit möglich) als außergewöhnliche Belastungen beantragt wird314
26In Zeile 22 enthaltene Aufwendungen, für die der Abzug (soweit möglich) als außergewöhnliche Belastungen beantragt wird315
Energetische Maßnahmen aus den Vorjahren
27Anerkannte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 (diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2024 entnehmen); bei Nutzungs- und / oder Eigentumsänderungen: entsprechend erhöhte / verminderte Aufwendungen317
28Anerkannte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2023 (diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2023 entnehmen); bei Nutzungs- und / oder Eigentumsänderungen: entsprechend erhöhte / verminderte Aufwendungen318
Miteigentumsanteil:
29Miteigentumsanteil in % – Bitte Anleitung beachten. –306
Weiterer Miteigentümer
30 Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Steuernummer
38Gemeinschaft / Gesellschaft
39Finanzamt
40 Steuernummer · Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (ohne Sonderzeichen) – bisher Einheitswert-Aktenzeichen – 400
41Gesondert und einheitlich festgestellter Anteil an der Steuerermäßigung in % – Bitte Anleitung beachten. –401
42Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2025402
43Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch den Energieberater des Jahres 2025403
44Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024404
45Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2023405

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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