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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 43

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 43: Aufwendungen für Energieberater aus Feststellung

Hier trägst du die Aufwendungen für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch den Energieberater ein, die für dich gesondert und einheitlich festgestellt wurden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch den Energieberater des Jahres 2025403 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 43?

In Zeile 43 trägst du die Aufwendungen für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch den Energieberater ein, die für dich gesondert und einheitlich festgestellt wurden. Es handelt sich um die Aufwendungen des Jahres 2025.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung“. Sie ist nur auszufüllen, wenn die energetischen Maßnahmen von einer Gemeinschaft oder Gesellschaft durchgeführt wurden und eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorliegt.

Woher kommen die Werte?

Die Beträge stammen aus dem Feststellungsbescheid, den du vom Finanzamt erhalten hast. Dort ist der auf dich entfallende Anteil an den Aufwendungen für die Energieberatung ausgewiesen.

Du trägst den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 403.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben vollständig sind. Achte darauf, dass du die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft einträgst, wenn du Beträge oder den festgestellten Anteil angibst.

Wenn du den festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent einträgst, musst du auch die festgestellten Beträge angeben – und umgekehrt. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft nicht vergessen.
  • Beträge und Prozentangabe immer gemeinsam eintragen.
  • Nur den auf dich entfallenden Anteil eintragen, nicht den Gesamtbetrag der Gemeinschaft.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240031Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu den festgestellten Beträgen getätigt, der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent fehlt jedoch.
  • FehlerPrüfregel 102240032Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent angegeben, es wurden aber keine festgestellten Beträge eingetragen.
  • FehlerPrüfregel 102240033Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zum festgestellten Anteil und / oder zu festgestellten Beträgen getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 43 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Trage die gesondert und einheitlich festgestellten Aufwendungen für die planerische Begleitung oder Beaufsichtigung durch den Energieberater des Jahres 2025 ein, die auf dich entfallen.

Woher weiß ich, welcher Betrag in Zeile 43 gehört?

Der Betrag steht im Feststellungsbescheid, den du vom Finanzamt erhalten hast. Dort ist dein Anteil an den Aufwendungen für die Energieberatung ausgewiesen.

Muss ich Zeile 43 ausfüllen, wenn ich keine Gemeinschaft habe?

Nein. Zeile 43 ist nur auszufüllen, wenn die energetischen Maßnahmen von einer Gemeinschaft oder Gesellschaft durchgeführt wurden und eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorliegt.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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