Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 8: Frühere Steuerermäßigung für dasselbe Objekt
Hier gibst du an, ob du für dieses Objekt schon einmal eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen hast. Die Angabe dient der Prüfung des Höchstbetrags je Objekt.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Für das begünstigte Objekt wurde in der Vergangenheit bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen.Begünstigtes Objekt › Allgemeine Angaben zum begünstigten Objekt | 308 | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
Was gehört in Zeile 8?
So füllst du die Zeile aus
1 = Ja 2 = Nein
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 102240026Bitte geben Sie auf der Anlage Energetische Maßnahmen an, ob für das Objekt ab dem Jahr 2020 bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen wurde (Anlage Energetische Maßnahmen).
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 8 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?
Warum wird in Zeile 8 gefragt, ob ich schon einmal eine Steuerermäßigung bekommen habe?
Muss ich für jedes Objekt eine eigene Anlage Energetische Maßnahmen ausfüllen?
Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.