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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 8

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 8: Frühere Steuerermäßigung für dasselbe Objekt

Hier gibst du an, ob du für dieses Objekt schon einmal eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen hast. Die Angabe dient der Prüfung des Höchstbetrags je Objekt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Für das begünstigte Objekt wurde in der Vergangenheit bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen.Begünstigtes Objekt › Allgemeine Angaben zum begünstigten Objekt308 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 8?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Begünstigtes Objekt“. Du machst hier die Angabe, ob für das begünstigte Objekt in der Vergangenheit bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen wurde.

Die Angabe ist je Objekt zu machen. Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung gilt für das Objekt insgesamt, unabhängig davon, wie viele energetische Maßnahmen durchgeführt wurden. Deshalb wird abgefragt, ob schon einmal eine Steuerermäßigung für dieses Objekt geltend gemacht wurde.

So füllst du die Zeile aus

Du wählst „Ja“ (1), wenn du für dieses Objekt bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen hast. Sonst wählst du „Nein“ (2).

Hast du energetische Maßnahmen an mehreren Objekten durchgeführt, füllst du für jedes Objekt eine eigene Anlage aus.

  • 1 = Ja
  • 2 = Nein

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Angabe fehlt. Die Meldung lautet sinngemäß, dass du angeben musst, ob für das Objekt ab dem Jahr 2020 bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen wurde.

Verwechsle die Zeile nicht mit Zeile 9. Dort geht es um beantragte oder in Anspruch genommene öffentliche Förderungen und andere Steuervergünstigungen für dieselben Maßnahmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240026Bitte geben Sie auf der Anlage Energetische Maßnahmen an, ob für das Objekt ab dem Jahr 2020 bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen wurde (Anlage Energetische Maßnahmen).

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 8 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Du gibst an, ob du für dieses Objekt bereits eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Anspruch genommen hast. Trifft das zu, wählst du „Ja“ (1), sonst „Nein“ (2).

Warum wird in Zeile 8 gefragt, ob ich schon einmal eine Steuerermäßigung bekommen habe?

Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung von 40.000 € gilt je Objekt, und zwar für alle energetischen Maßnahmen zusammen, einschließlich der Kosten für den Energieberater. Deshalb fragt das Formular nach früheren Steuerermäßigungen für dasselbe Objekt.

Muss ich für jedes Objekt eine eigene Anlage Energetische Maßnahmen ausfüllen?

Ja. Wenn du energetische Maßnahmen an mehreren Objekten durchgeführt hast, füllst du für jedes Objekt eine eigene Anlage aus.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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