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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 44

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 44: Festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen 2024

Hier trägst du den Betrag ein, der dir im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 zugewiesen wurde.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024404 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 44?

Zeile 44 betrifft energetische Maßnahmen, die im Jahr 2024 durchgeführt wurden und für die eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorliegt. Die Feststellung erfolgt, wenn die Maßnahmen von einer Gemeinschaft oder Gesellschaft durchgeführt wurden, zum Beispiel einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

In Zeile 44 trägst du den Betrag ein, der in der Feststellung als auf dich entfallender Anteil an den Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 ausgewiesen ist. Der Betrag steht im Feststellungsbescheid oder in der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung.

So füllst du die Zeile aus

Trage den festgestellten Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 404.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung“. Dort machst du Angaben zur Gemeinschaft oder Gesellschaft, zum Finanzamt und zur Steuernummer. Diese Angaben müssen vollständig sein, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn du in Zeile 44 einen Betrag einträgst, musst du auch den festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent angeben. Dieser Anteil steht in Zeile 41. Umgekehrt gilt: Gibst du den Prozentsatz an, musst du auch die festgestellten Beträge eintragen. Andernfalls meldet ELSTER einen Fehler.

Häufige Fehler

Oft wird die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft vergessen. Ohne diese Angabe kann ELSTER die Zeile nicht verarbeiten.

Ein weiterer Fehler ist, den festgestellten Betrag und den Prozentsatz nicht gemeinsam anzugeben. Beide Angaben gehören zusammen.

Verwechsle Zeile 44 nicht mit Zeile 45. Zeile 44 betrifft das Jahr 2024, Zeile 45 das Jahr 2023.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240031Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu den festgestellten Beträgen getätigt, der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent fehlt jedoch.
  • FehlerPrüfregel 102240032Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent angegeben, es wurden aber keine festgestellten Beträge eingetragen.
  • FehlerPrüfregel 102240033Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zum festgestellten Anteil und / oder zu festgestellten Beträgen getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 44 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Den Betrag, der dir in der gesonderten und einheitlichen Feststellung als Aufwendung für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 zugewiesen wurde. Der Betrag steht im Feststellungsbescheid.

Woher weiß ich, welcher Betrag in Zeile 44 gehört?

Der Betrag ergibt sich aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung. Dort ist dein Anteil an den Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 ausgewiesen.

Muss ich in Zeile 44 auch den Prozentsatz angeben?

Ja, wenn du einen festgestellten Betrag einträgst, musst du auch den festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent angeben. Dieser steht in Zeile 41.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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