Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 38: Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft bei Anteilen
Hier trägst du den Namen der Gemeinschaft oder Gesellschaft ein, wenn du Anteile an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen aus einer gesonderten und einheitlichen Feststellung geltend machst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Gemeinschaft / Gesellschaft | – | Text |
Was gehört in Zeile 38?
Wann du die Zeile ausfüllst
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 102240029Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde eine Gemeinschaft / Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und Steuernummer der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.
- FehlerPrüfregel 102240033Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zum festgestellten Anteil und / oder zu festgestellten Beträgen getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.
- FehlerPrüfregel 102240030Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu Finanzamt, Steuernummer und / oder dem Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 38 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?
Wann muss ich Zeile 38 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich Zeile 38 leer lasse?
Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick
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