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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 38

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 38: Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft bei Anteilen

Hier trägst du den Namen der Gemeinschaft oder Gesellschaft ein, wenn du Anteile an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen aus einer gesonderten und einheitlichen Feststellung geltend machst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gemeinschaft / Gesellschaft– Text

Was gehört in Zeile 38?

In Zeile 38 trägst du die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft ein. Das ist der Name, unter dem die Gemeinschaft oder Gesellschaft geführt wird.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung“. Sie ist nur auszufüllen, wenn du solche Anteile erklärst.

Die Bezeichnung ist eine Pflichtangabe, sobald du in diesem Abschnitt Angaben machst. Ohne sie kann ELSTER die Erklärung nicht fehlerfrei verarbeiten.

Wann du die Zeile ausfüllst

Du füllst Zeile 38 aus, wenn energetische Maßnahmen im Rahmen einer Gemeinschaft oder Gesellschaft durchgeführt wurden und die Anteile an der Steuerermäßigung gesondert und einheitlich festgestellt werden.

Die Zeile steht im Zusammenhang mit den folgenden Zeilen: Zeile 39 (Finanzamt), Zeile 40 (Steuernummer) und den Zeilen 41 bis 45, in denen die festgestellten Anteile und Beträge eingetragen werden.

Wenn du keine Anteile aus einer gesonderten und einheitlichen Feststellung erklärst, bleibt der Abschnitt leer.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Beträge oder Angaben zu Finanzamt, Steuernummer oder Aktenzeichen einträgst, aber die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft in Zeile 38 fehlt.

Ein Hinweis erscheint, wenn du eine Gemeinschaft oder Gesellschaft angibst, aber Finanzamt und Steuernummer der Gemeinschaft oder Gesellschaft nicht einträgst.

Trage die Bezeichnung so ein, wie sie in der gesonderten und einheitlichen Feststellung steht.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 102240029Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde eine Gemeinschaft / Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und Steuernummer der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.
  • FehlerPrüfregel 102240033Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zum festgestellten Anteil und / oder zu festgestellten Beträgen getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.
  • FehlerPrüfregel 102240030Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu Finanzamt, Steuernummer und / oder dem Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 38 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft, also den Namen, unter dem sie geführt wird. Die Zeile gehört zum Abschnitt über Anteile an der Steuerermäßigung aus gesonderter und einheitlicher Feststellung.

Wann muss ich Zeile 38 ausfüllen?

Immer wenn du in diesem Abschnitt Angaben zu festgestellten Anteilen oder Beträgen machst. Die Bezeichnung ist dann Pflicht, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was passiert, wenn ich Zeile 38 leer lasse?

Wenn du andere Angaben in diesem Abschnitt gemacht hast, meldet ELSTER einen Fehler, weil die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft fehlt. Die Erklärung kann dann nicht fehlerfrei übermittelt werden.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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