Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 24: Nachweis der Hybridisierung bei Gasbrennwerttechnik
Hier gibst du an, ob der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung deiner Gasbrennwertanlage vorliegt und wie du ihn einreichst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung liegt vor und wird in Kopie eingereicht oder als digitaler Beleg direkt mit dem Eingabefeld verknüpft:Begünstigtes Objekt › Hybridisierung bei Gasbrennwerttechnik | 313 | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
Was gehört in Zeile 24?
Zusammenhang mit Zeile 23
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 102240012Die Aufwendungen für die Installation effizienter Gas-Brennwerttechnik, die für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist (Hybridisierung) und die Auskunft über den Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung sind gemeinsam anzugeben (Anlage Energetische Maßnahmen).
Zeile 24 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2021–2025 | 24 |
| 2020 | 22 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 24 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?
Wann muss ich Zeile 24 ausfüllen?
Was passiert, wenn ich Zeile 24 nicht ausfülle?
Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.