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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 24

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 24: Nachweis der Hybridisierung bei Gasbrennwerttechnik

Hier gibst du an, ob der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung deiner Gasbrennwertanlage vorliegt und wie du ihn einreichst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung liegt vor und wird in Kopie eingereicht oder als digitaler Beleg direkt mit dem Eingabefeld verknüpft:Begünstigtes Objekt › Hybridisierung bei Gasbrennwerttechnik313 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 24?

In Zeile 24 machst du eine Ja- oder Nein-Angabe: Liegt der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung vor und reichst du ihn in Kopie ein oder verknüpfst ihn als digitalen Beleg direkt mit dem Eingabefeld?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Begünstigtes Objekt“, Block „Hybridisierung bei Gasbrennwerttechnik“. Die Angabe ist mit der Kennzahl 313 versehen.

Die Frage bezieht sich auf Aufwendungen für den Einbau von Gasbrennwerttechnik, die für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist. Diese Aufwendungen gibst du in Zeile 23 an.

Zusammenhang mit Zeile 23

Die Aufwendungen für die Installation effizienter Gasbrennwerttechnik und die Auskunft über den Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung sind gemeinsam anzugeben. Das bedeutet: Wenn du in Zeile 23 Aufwendungen einträgst, musst du in Zeile 24 die Ja- oder Nein-Angabe machen.

Die Steuerermäßigung für diese Aufwendungen ist erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme möglich. Dazu gehören die Schlussrechnung und der Nachweis der Hybridisierung.

Die Aufwendungen müssen zusätzlich in Zeile 17 enthalten sein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240012Die Aufwendungen für die Installation effizienter Gas-Brennwerttechnik, die für die künftige Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist (Hybridisierung) und die Auskunft über den Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung sind gemeinsam anzugeben (Anlage Energetische Maßnahmen).

Zeile 24 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2021–202524
202022

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 24 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Du gibst an, ob der Nachweis zur Umsetzung der Hybridisierung vorliegt und ob du ihn in Kopie einreichst oder als digitalen Beleg mit dem Eingabefeld verknüpfst. Zur Auswahl stehen Ja oder Nein.

Wann muss ich Zeile 24 ausfüllen?

Immer wenn du in Zeile 23 Aufwendungen für den Einbau von Gasbrennwerttechnik mit Hybridisierung einträgst. Die Angaben in Zeile 23 und Zeile 24 sind gemeinsam zu machen.

Was passiert, wenn ich Zeile 24 nicht ausfülle?

Dann fehlt die vorgeschriebene Angabe zur Hybridisierung. Die Aufwendungen aus Zeile 23 und die Auskunft in Zeile 24 sind gemeinsam anzugeben.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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