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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 41

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 41: Anteil an der Steuerermäßigung laut Feststellung

Hier trägst du deinen gesondert und einheitlich festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Prozent ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesondert und einheitlich festgestellter Anteil an der Steuerermäßigung in % – Bitte Anleitung beachten. –401 Zahl mit 2 Nachkommastellen, höchstens 100

Was gehört in Zeile 41?

In Zeile 41 trägst du den gesondert und einheitlich festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG ein. Der Wert steht in Prozent und bezieht sich auf die Steuerermäßigung, die auf dich entfällt.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung“. Sie ist nur auszufüllen, wenn für die energetischen Maßnahmen eine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt ist, zum Beispiel bei einer Gemeinschaft oder Gesellschaft.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Prozentsatz mit zwei Nachkommastellen ein. Der Wert darf höchstens 100 betragen. Die Angabe stammt aus dem Feststellungsbescheid.

Besteht das Gebäude aus mehreren, rechtlich nicht nach dem Wohnungseigentumsgesetz getrennten Wohnungen und nutzt jeder Miteigentümer eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken, steht jedem ein eigener Höchstbetrag von 40.000 € zu. Steht dir danach der Höchstbetrag zu, trägst du laut Anleitung „100,00“ ein.

Die Zeile steht in Zusammenhang mit Zeile 42, in der die gesondert und einheitlich festgestellten Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2025 stehen. Beide Angaben gehören zusammen.

  • Zeile 38: Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft
  • Zeile 39: Finanzamt
  • Zeile 40: Steuernummer
  • Zeile 42: Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2025

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du zwar festgestellte Beträge einträgst, aber den festgestellten Anteil in Prozent nicht angibst. Ebenso meldet ELSTER einen Fehler, wenn du den Anteil in Prozent einträgst, aber keine festgestellten Beträge angibst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Angaben zum festgestellten Anteil oder zu festgestellten Beträgen machst, aber die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft fehlt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240031Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu den festgestellten Beträgen getätigt, der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent fehlt jedoch.
  • FehlerPrüfregel 102240032Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent angegeben, es wurden aber keine festgestellten Beträge eingetragen.
  • FehlerPrüfregel 102240033Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zum festgestellten Anteil und / oder zu festgestellten Beträgen getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 41 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Trage den gesondert und einheitlich festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen in Prozent ein. Der Wert steht im Feststellungsbescheid und wird mit zwei Nachkommastellen angegeben.

Wann muss ich Zeile 41 ausfüllen?

Du füllst die Zeile nur aus, wenn für die energetischen Maßnahmen eine gesonderte und einheitliche Feststellung erfolgt ist, zum Beispiel bei einer Gemeinschaft oder Gesellschaft. Dann gehören auch die festgestellten Beträge in die folgenden Zeilen.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 41?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der Anteil in Prozent fehlt, obwohl festgestellte Beträge eingetragen sind, oder wenn festgestellte Beträge fehlen, obwohl der Anteil in Prozent eingetragen ist. Auch die fehlende Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft führt zu einer Fehlermeldung.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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