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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 9

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 9: Andere Förderungen für energetische Maßnahmen

Hier gibst du an, ob du für die energetischen Maßnahmen eine öffentliche Förderung, eine Steuerbegünstigung in Sanierungsgebieten oder die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beantragt oder genutzt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ich habe / Wir haben für die energetischen Maßnahmen beantragt / in Anspruch genommen: öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen (z. B. KfW-Bank, landeseigene Förderbank) oder steuerfreie Zuschüsse (z. B. KfW-Bank, BAFA, Gemeinde) oder Steuerbegünstigung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStGBegünstigtes Objekt › Energetische Maßnahmen 2025309 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 9?

In Zeile 9 machst du eine Ja- oder Nein-Angabe. Es geht um die Frage, ob du für die energetischen Maßnahmen, die du in dieser Anlage geltend machst, eine der genannten anderen Vergünstigungen beantragt oder in Anspruch genommen hast.

Die amtliche Bezeichnung nennt vier Möglichkeiten: öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse, eine Steuerbegünstigung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.

Diese Angabe dient der Abgrenzung. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen und die anderen Vergünstigungen schließen sich für dieselben Aufwendungen aus.

So füllst du die Zeile aus

Du wählst Ja, wenn du für die energetischen Maßnahmen eine der genannten Vergünstigungen beantragt oder erhalten hast. Sonst wählst du Nein.

Das Eingabefeld sieht die Werte 1 = Ja und 2 = Nein vor.

Hast du für die energetischen Maßnahmen keine der genannten Vergünstigungen beantragt oder genutzt, trägst du Nein ein.

  • 1 = Ja
  • 2 = Nein

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, die Zeile leer zu lassen. ELSTER weist darauf hin, dass du angeben musst, ob eine der genannten Vergünstigungen beantragt oder in Anspruch genommen wurde.

Achte darauf, die Angabe auf die energetischen Maßnahmen zu beziehen, die du in dieser Anlage aufführst. Für andere Maßnahmen am selben Objekt ist die Angabe nicht relevant.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240027Bitte geben Sie auf der Anlage Energetische Maßnahmen an, ob für die angegebenen energetischen Maßnahmen eine öffentliche Förderung durch zinsverbilligte Darlehen, steuerfreie Zuschüsse, eine Steuerbegünstigung für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen oder eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG beantragt oder in Anspruch genommen wurde (Anlage Energetische Maßnahmen).

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 9 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Du gibst an, ob du für die energetischen Maßnahmen eine öffentliche Förderung, eine Steuerbegünstigung in Sanierungsgebieten oder die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG beantragt oder in Anspruch genommen hast. Du wählst Ja oder Nein.

Wann muss ich in Zeile 9 Ja ankreuzen?

Du wählst Ja, wenn du für die energetischen Maßnahmen eine der genannten Vergünstigungen beantragt oder erhalten hast. Sonst wählst du Nein.

Warum fragt ELSTER in Zeile 9 nach anderen Förderungen?

Die Angabe dient der Abgrenzung. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen und die anderen genannten Vergünstigungen schließen sich für dieselben Aufwendungen aus.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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