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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 28

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 28: Anerkannte Aufwendungen für energetische Maßnahmen 2023

Hier trägst du die Aufwendungen ein, die das Finanzamt für energetische Maßnahmen des Jahres 2023 bereits anerkannt hat. Den Betrag findest du in den Erläuterungen deines Einkommensteuerbescheides 2023.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anerkannte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2023 (diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2023 entnehmen); bei Nutzungs- und / oder Eigentumsänderungen: entsprechend erhöhte / verminderte AufwendungenBegünstigtes Objekt › Energetische Maßnahmen aus den Vorjahren318 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 28?

Die Zeile 28 betrifft energetische Maßnahmen, die du im Jahr 2023 durchgeführt hast. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen wird über drei Jahre verteilt: Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und im Folgejahr wirken jeweils 7 Prozent der Aufwendungen, im dritten Jahr 6 Prozent. Für das Jahr 2023 ist das Jahr 2025 das dritte Jahr.

Damit das Finanzamt den dritten Teil der Steuerermäßigung berechnen kann, braucht es den Betrag, den es für 2023 bereits anerkannt hat. Diesen Betrag trägst du in Zeile 28 ein.

Woher kommt der Betrag?

Den anerkannten Betrag für 2023 findest du in den Erläuterungen deines Einkommensteuerbescheides 2023. Dort ist aufgeführt, welche Aufwendungen für energetische Maßnahmen berücksichtigt wurden.

Haben sich die Nutzungs- oder Eigentumsverhältnisse geändert, passt du den Betrag ab dem Folgejahr der Änderung entsprechend an. Beispiel: Für eine 100 m² große, ausschließlich selbst bewohnte Wohnung wurden 2023 Aufwendungen von 25.000 € anerkannt. Seit Juni 2024 nutzt du 10 m² davon als häusliches Arbeitszimmer. Dann trägst du für 2025 nur noch 22.500 € ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240021Es liegen Angaben zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen vor, es wurden jedoch keine Aufwendungen für energetische Maßnahmen angegeben (Anlage Energetische Maßnahmen).

Zeile 28 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202528
202234

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 28 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Den Betrag der Aufwendungen für energetische Maßnahmen, den das Finanzamt für das Jahr 2023 bereits anerkannt hat. Diesen Betrag findest du in den Erläuterungen deines Einkommensteuerbescheides 2023.

Wo finde ich den anerkannten Betrag für 2023?

In den Erläuterungen zu deinem Einkommensteuerbescheid 2023. Dort steht, welche Aufwendungen für energetische Maßnahmen berücksichtigt wurden.

Muss ich Zeile 28 ausfüllen, wenn ich 2023 keine energetischen Maßnahmen hatte?

Nein. Die Zeile betrifft nur Fälle, in denen für 2023 bereits Aufwendungen anerkannt wurden. Wenn keine solchen Aufwendungen vorliegen, bleibt die Zeile leer.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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