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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 25

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 25: Aufwendungen mit Abzug als außergewöhnliche Belastung

Trage hier die Aufwendungen aus Zeile 21 ein, für die du den Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragst. Die Summe in Zeile 21 muss mindestens so hoch sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 21 enthaltene Aufwendungen, für die der Abzug (soweit möglich) als außergewöhnliche Belastungen beantragt wirdBegünstigtes Objekt › Nur ausfüllen, soweit in den Zeilen 21 und / oder 22 Aufwendungen enthalten sind, für die der Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragt wird.314 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 25?

In Zeile 25 trägst du den Teil der Aufwendungen für energetische Maßnahmen ein, für den du den Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragst. Diese Aufwendungen müssen in der Summe der energetischen Maßnahmen in Zeile 21 enthalten sein.

Die Zeile dient der Abgrenzung: Derselbe Betrag darf nicht doppelt berücksichtigt werden. Was du hier einträgst, wird aus der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen herausgerechnet und stattdessen bei den außergewöhnlichen Belastungen geprüft.

Die Zeile füllst du nur aus, wenn in Zeile 21 oder Zeile 22 Aufwendungen stehen, für die du den Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragst. Sonst bleibt sie leer.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Eine Null ist nicht zulässig.

Der Betrag darf nicht größer sein als die Summe der Aufwendungen für energetische Maßnahmen in Zeile 21. ELSTER prüft das und meldet einen Fehler, wenn die Summe fehlt oder kleiner ist als der hier eingetragene Betrag.

Für Aufwendungen aus der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung durch einen Energieberater gibt es die entsprechende Zeile 26.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen
  • Keine Null eintragen
  • Betrag muss in Zeile 21 enthalten sein
  • Nur ausfüllen, wenn der Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragt wird

Häufige Fehler

Der eingetragene Betrag ist größer als die Summe in Zeile 21. Dann stoppt ELSTER die Übermittlung.

Die Zeile wird ausgefüllt, obwohl kein Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragt wird.

Aufwendungen für die planerische Begleitung werden hier statt in Zeile 26 eingetragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240023Die Summe der Aufwendungen für energetische Maßnahmen fehlen oder sind kleiner als die darin enthaltenen Aufwendungen, für die der Abzug als außergewöhnliche Belastungen beantragt wird (Anlage Energetische Maßnahmen).

Zeile 25 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202525
2021–202231
202026

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 25 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Die Aufwendungen aus Zeile 21, für die du den Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragst. Der Betrag muss in der Summe der energetischen Aufwendungen enthalten sein.

Muss ich Zeile 25 immer ausfüllen?

Nein. Sie ist nur auszufüllen, wenn in Zeile 21 oder Zeile 22 Aufwendungen enthalten sind, für die du den Abzug als außergewöhnliche Belastung beantragst.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 25?

Weil die Summe der Aufwendungen für energetische Maßnahmen fehlt oder kleiner ist als der Betrag, den du hier eingetragen hast. Prüfe die Zeile 21.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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