Zum Inhalt springen
Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 10

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 10: Baubeginn der energetischen Maßnahme

Trage hier das Datum ein, an dem die energetische Maßnahme begonnen wurde. Das Datum entscheidet, ob die Maßnahme förderfähig ist.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Baubeginn der energetischen MaßnahmeBegünstigtes Objekt › Eigene Aufwendungen für energetische Maßnahmen305 Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 trägst du den Baubeginn der energetischen Maßnahme ein. Braucht die Maßnahme eine Baugenehmigung, gilt der Tag, an dem du den Bauantrag gestellt hast. Bei genehmigungsfreien Vorhaben, für die Bauunterlagen einzureichen sind, zählt der Tag der Einreichung. Sonst ist es der Tag, an dem die Arbeiten tatsächlich begonnen haben.

Das Datum entscheidet, ob die Maßnahme förderfähig ist. Die Maßnahme muss nach dem 31.12.2019 begonnen worden sein. Außerdem muss das Gebäude bei Baubeginn älter als 10 Jahre sein.

Das Datum entscheidet nicht, in welchem Jahr die Steuerermäßigung beginnt. Sie beginnt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und verteilt sich auf drei Jahre: Im Abschlussjahr und im Folgejahr zieht das Finanzamt jeweils 7 % der Aufwendungen ab, im dritten Jahr 6 %.

So füllst du die Zeile aus

Gib das Datum im Format TT.MM.JJJJ ein. Die Kennzahl lautet 305.

Der Baubeginn darf nicht nach dem Veranlagungszeitraum liegen. Sonst kann die Steuerermäßigung erst im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme in Anspruch genommen werden.

Wenn du den Baubeginn nicht angibst, obwohl du Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden geltend machst, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240006Bitte geben Sie bei den Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden den Baubeginn der energetischen Maßnahme an (Anlage Energetische Maßnahmen).
  • FehlerPrüfregel 102240007Eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist nur für energetische Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden, anwendbar (Anlage Energetische Maßnahmen).
  • FehlerPrüfregel 102240019Der Baubeginn der energetischen Maßnahme liegt nach dem Veranlagungszeitraum. Eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen kann erst im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme in Anspruch genommen werden (Anlage Energetische Maßnahmen).
  • FehlerPrüfregel 102240003Aus den Angaben zum Herstellungsbeginn des Gebäudes und dem Baubeginn der energetischen Maßnahme ergibt sich ein Alter des Gebäudes von weniger als 10 Jahren. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen ist, dass das Objekt bei Baubeginn der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre ist (Anlage Energetische Maßnahmen).

Zeile 10 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2021–202510
20209

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 10 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Trage den Baubeginn der energetischen Maßnahme ein. Das ist der Tag, an dem die Arbeiten begonnen haben, oder bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen der Tag des Bauantrags.

Warum ist der Baubeginn der energetischen Maßnahme wichtig?

Das Datum entscheidet, ob die Maßnahme förderfähig ist. Die Maßnahme muss nach dem 31.12.2019 begonnen worden sein und das Gebäude muss bei Baubeginn älter als 10 Jahre sein.

In welchem Jahr wirkt die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen?

Sie beginnt im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und verteilt sich auf drei Jahre (7 %, 7 % und 6 % der Aufwendungen). Der Baubeginn entscheidet nicht über das Jahr der Steuerermäßigung.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.