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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 45

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 45: Festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen 2023

Hier trägst du die gesondert und einheitlich festgestellten Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2023 ein. Deinen festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung gibst du in Zeile 41 an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesondert und einheitlich festgestellte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2023405 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 45?

Zeile 45 betrifft energetische Maßnahmen des Jahres 2023, für die eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorliegt. Die Zeile steht im Abschnitt „Anteile an der Steuerermäßigung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung“.

Du trägst hier den Betrag ein, der in der Feststellung als Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2023 festgestellt wurde. Die Zahl steht in der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung.

Die Zeile füllst du nur aus, wenn das Objekt im Eigentum mehrerer Personen steht und die Anteile an der Steuerermäßigung gesondert und einheitlich festgestellt wurden.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus der Feststellung. Trage ihn in Euro ohne Cent ein. Die Zeile hat die Kennzahl 405.

Zusätzlich gibst du in Zeile 41 den festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent an. Ohne diesen Prozentsatz meldet ELSTER einen Fehler.

Zeile 44 betrifft die festgestellten Aufwendungen des Jahres 2024 und Zeile 42 die des Jahres 2025. Achte darauf, dass du die Beträge für die richtigen Jahre einträgst.

  • Betrag aus der Feststellung übernehmen
  • Euro-Betrag ohne Cent eintragen
  • Anteil in Prozent in Zeile 41 angeben
  • Nur ausfüllen, wenn eine gesonderte und einheitliche Feststellung vorliegt

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Angaben in diesem Abschnitt vollständig sind. Trägst du einen festgestellten Betrag ein, aber die Bezeichnung der Gemeinschaft oder Gesellschaft in Zeile 38 oder der Prozentsatz in Zeile 41 fehlt, meldet das Programm einen Fehler.

Die Zeile betrifft nur Fälle mit gesonderter und einheitlicher Feststellung. Gibt es keine solche Feststellung, gehören die anerkannten Aufwendungen des Jahres 2023 in Zeile 28.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240031Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu den festgestellten Beträgen getätigt, der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent fehlt jedoch.
  • FehlerPrüfregel 102240032Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde der festgestellte Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent angegeben, es wurden aber keine festgestellten Beträge eingetragen.
  • FehlerPrüfregel 102240033Bei den Anteilen an der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zum festgestellten Anteil und / oder zu festgestellten Beträgen getätigt, die Bezeichnung der Gemeinschaft / Gesellschaft fehlt jedoch.

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 45 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Den Betrag der gesondert und einheitlich festgestellten Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2023. Du findest ihn in der Mitteilung über die Feststellung.

Woher kommt der Betrag für Zeile 45?

Aus der gesonderten und einheitlichen Feststellung, die das Finanzamt für die Gemeinschaft oder Gesellschaft durchführt.

Muss ich auch den prozentualen Anteil angeben?

Ja, aber nicht in Zeile 45. Den festgestellten Anteil an der Steuerermäßigung in Prozent trägst du in Zeile 41 ein. Fehlt er, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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