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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 6

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 6: Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid

Trage hier das Aktenzeichen deines Grundsteuermessbescheids ein – ohne Sonderzeichen. Es identifiziert das begünstigte Objekt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (ohne Sonderzeichen) – bisher Einheitswert-Aktenzeichen –Begünstigtes Objekt › Allgemeine Angaben zum begünstigten Objekt300 Text

Was gehört in Zeile 6?

In Zeile 6 trägst du das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid ein. Früher hieß dieses Feld Einheitswert-Aktenzeichen. Es dient dazu, das Gebäude eindeutig zu identifizieren, für das du die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen beantragst.

Das Aktenzeichen findest du auf dem Grundsteuermessbescheid, dem Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid. In einigen Bundesländern wird stattdessen eine Steuernummer verwendet.

So füllst du die Zeile aus

Gib das Aktenzeichen ohne Sonderzeichen ein. Das bedeutet: keine Schrägstriche, Punkte oder Leerzeichen. Die Prüfregel von ELSTER verlangt ein Format von 10 bis 17 Stellen: zuerst 3 numerische Zeichen, dann 7 bis 14 alphanumerische Zeichen. Der Wert 0 ist nicht erlaubt.

Wenn du unsicher bist, wie dein Aktenzeichen im richtigen Format aussieht, schau auf den Bescheid. Dort ist es meist in einem landesspezifischen Format mit Trennzeichen abgedruckt. Für die Eingabe entfernst du diese Trennzeichen.

  • Beispiel: Aus „12/345/67890“ wird „1234567890“.
  • Das Aktenzeichen ist nicht die Steuernummer deiner Einkommensteuererklärung.
  • Trage das Aktenzeichen nur einmal ein, auch wenn du mehrere energetische Maßnahmen am selben Objekt durchführst.

Häufige Fehler

Oft wird das Aktenzeichen mit Sonderzeichen eingegeben. ELSTER lehnt das ab. Entferne alle Schrägstriche, Punkte und Leerzeichen.

Ein weiterer Fehler: Du trägst die Steuernummer deines Finanzamts ein. Das ist falsch. Es geht um das objektbezogene Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid.

Wenn du das Aktenzeichen nicht zur Hand hast, kannst du es beim Finanzamt erfragen oder in deinen Unterlagen zum Grundstück suchen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240004Das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (bisher Einheitswert-Aktenzeichen) auf der Anlage Energetische Maßnahmen ist 10 bis 17-stellig (3 numerische Zeichen gefolgt von 7 bis 14 alphanumerischen Zeichen) einzutragen, der Wert 0 ist nicht erlaubt (Anlage Energetische Maßnahmen).

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 6 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid, ohne Sonderzeichen. Es identifiziert das Gebäude, für das du die Steuerermäßigung beantragst.

Wo finde ich das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid?

Auf dem Grundsteuermessbescheid, dem Einheitswertbescheid oder dem Grundsteuerbescheid. In einigen Bundesländern steht dort stattdessen eine Steuernummer.

Muss ich Sonderzeichen im Aktenzeichen eingeben?

Nein, du gibst das Aktenzeichen ohne Sonderzeichen ein. Also ohne Schrägstriche, Punkte oder Leerzeichen.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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