Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 6: Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid
Trage hier das Aktenzeichen deines Grundsteuermessbescheids ein – ohne Sonderzeichen. Es identifiziert das begünstigte Objekt.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (ohne Sonderzeichen) – bisher Einheitswert-Aktenzeichen –Begünstigtes Objekt › Allgemeine Angaben zum begünstigten Objekt | 300 | Text |
Was gehört in Zeile 6?
So füllst du die Zeile aus
Beispiel: Aus „12/345/67890“ wird „1234567890“. Das Aktenzeichen ist nicht die Steuernummer deiner Einkommensteuererklärung. Trage das Aktenzeichen nur einmal ein, auch wenn du mehrere energetische Maßnahmen am selben Objekt durchführst.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 102240004Das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (bisher Einheitswert-Aktenzeichen) auf der Anlage Energetische Maßnahmen ist 10 bis 17-stellig (3 numerische Zeichen gefolgt von 7 bis 14 alphanumerischen Zeichen) einzutragen, der Wert 0 ist nicht erlaubt (Anlage Energetische Maßnahmen).
Häufige Fragen
Was trage ich in Zeile 6 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?
Wo finde ich das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid?
Muss ich Sonderzeichen im Aktenzeichen eingeben?
Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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