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Anlage Energetische Maßnahmen 2025 · Zeile 27

Anlage Energetische Maßnahmen Zeile 27: Anerkannte Aufwendungen für energetische Maßnahmen 2024

Hier trägst du die anerkannten Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 ein, die du den Erläuterungen deines Einkommensteuerbescheides 2024 entnimmst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Anerkannte Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 (diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2024 entnehmen); bei Nutzungs- und / oder Eigentumsänderungen: entsprechend erhöhte / verminderte AufwendungenBegünstigtes Objekt › Energetische Maßnahmen aus den Vorjahren317 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 trägst du die anerkannten Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 ein. Die Angaben findest du in den Erläuterungen zu deinem Einkommensteuerbescheid 2024.

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG wird über drei Jahre verteilt: Im Jahr des Abschlusses der Maßnahme und in den beiden Folgejahren wirkt sich jeweils ein bestimmter Prozentsatz der Aufwendungen steuermindernd aus. Damit das Finanzamt in den Folgejahren den nächsten Prozentsatz berücksichtigen kann, gibst du die anerkannten Aufwendungen des jeweiligen Jahres erneut an.

Die anerkannten Aufwendungen beziehen sich auf die bisherigen Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse. Haben sich diese geändert, passt du die Angaben ab dem Folgejahr der Nutzungs- oder Eigentumsänderung in der Höhe an.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm den Betrag aus den Erläuterungen deines Einkommensteuerbescheides 2024. Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Eine Null ist nicht zulässig.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Begünstigtes Objekt“ und dort zum Block „Energetische Maßnahmen aus den Vorjahren“. Für jedes begünstigte Objekt füllst du eine eigene Anlage aus.

In Zeile 28 trägst du entsprechend die anerkannten Aufwendungen des Jahres 2023 ein.

  • Betrag aus dem Einkommensteuerbescheid 2024 übernehmen
  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen
  • Bei Nutzungs- oder Eigentumsänderung den Betrag ab dem Folgejahr anpassen
  • Für jedes Objekt eine eigene Anlage abgeben

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen machst, aber keine Aufwendungen für energetische Maßnahmen angibst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102240021Es liegen Angaben zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen vor, es wurden jedoch keine Aufwendungen für energetische Maßnahmen angegeben (Anlage Energetische Maßnahmen).

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202527
2021–202233

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 27 der Anlage Energetische Maßnahmen ein?

Die anerkannten Aufwendungen für energetische Maßnahmen des Jahres 2024. Den Betrag entnimmst du den Erläuterungen deines Einkommensteuerbescheides 2024.

Woher weiß ich, welchen Betrag ich in Zeile 27 eintragen muss?

Der Betrag steht in den Erläuterungen zu deinem Einkommensteuerbescheid 2024. Dort ist ausgewiesen, welche Aufwendungen für energetische Maßnahmen anerkannt wurden.

Muss ich Zeile 27 immer ausfüllen?

Nein. Zeile 27 füllst du nur aus, wenn für 2024 anerkannte Aufwendungen aus Vorjahren fortzuführen sind. Die Anlage insgesamt musst du nur abgeben, wenn du die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen beantragst.

Alle Zeilen der Anlage Energetische Maßnahmen 2025 im Überblick

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