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Formular erklärt

Anlage WA-ESt: Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug

Anlage WA-ESt 2025: Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht und weitere Angaben bei Wohnsitz im Ausland. Alle Zeilen mit Kennzahlen verständlich erklärt.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Die Anlage WA-ESt ergänzt den Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung für Fälle mit Auslandsbezug. Du erklärst darin einen Wegzug, Zuzug oder einen zusätzlichen Wohnsitz im Ausland und stellst bestimmte Anträge. Ohne diese Anlage ist die Erklärung in solchen Fällen unvollständig.

Wer muss es ausfüllen?

Ausfüllen musst du die Anlage, wenn du im Steuerjahr nur zeitweise in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig warst oder deinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hast. Auch ein weiterer Wohnsitz im Ausland sowie Anträge bei reinem Auslandswohnsitz laufen über dieses Formular.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Zeile 1 bis 3: Name, Vorname, SteuernummerHier stehen die Stammdaten der steuerpflichtigen Person. Bei Zusammenveranlagung füllen Ehegatten oder Lebenspartner die Anlage gemeinsam aus, die Stammdaten bleiben trotzdem eindeutig zuordenbar.Die Steuernummer findest du in deinem letzten Steuerbescheid oder in Mein ELSTER. Sie ist nicht mit der Steuer-Identifikationsnummer identisch.
Zeilen 4 und 5: Zeitweise unbeschränkte SteuerpflichtTrage die Zeiträume ein, in denen du im Steuerjahr einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hattest. Person A und Person B haben getrennte Zeilen, weil die Zeiträume auseinanderfallen können.Nicht allein die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zählt. Entscheidend ist, ob du tatsächlich noch über eine nutzbare Wohnung im Inland verfügen konntest.
Zeilen 6 und 7: Ausländische Einkünfte außerhalb dieser ZeiträumeErfasse Einkünfte, die du in der Zeit ohne deutsche unbeschränkte Steuerpflicht erzielt hast und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlagen. Sie werden bei der Steuerberechnung nur über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Außerordentliche Einkünfte wie eine Abfindung gehören zusätzlich in Zeile 7.Rechne alle Beträge in Euro um und reiche Belege in Kopie ein. Bei Auslandssachverhalten gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht.
Zeilen 8 bis 10: Beteiligungen, Fonds und RückkehrabsichtGib an, ob du Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Investmentanteile hältst. Zeile 10 fragt, ob du innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurückkehren willst.Schon eine Beteiligung ab 1 % kann eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Lass den Fall vor dem Wegzug durchrechnen, bevor du das Kreuz setzt.
Zeile 11: Aufenthalt in einem NiedrigsteuerlandHier kreuzt du an, ob du nach dem Wegzug zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet gelebt hast. Das Finanzamt prüft dann, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift.Diese Prüfung kann bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug greifen, wenn du wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behältst.
Zeilen 12 bis 16: Antrag trotz Wohnsitz im AuslandMit dem Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG wirst du wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % deiner Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (2025: 12.096 €, je nach Wohnsitzstaat gekürzt). Die Zeilen 13 bis 16 enthalten die Zahlen dazu.Für EU- und EWR-Staaten gibt es einen eigenen Bescheinigungsvordruck, für andere Länder einen zweiten. Ohne diese Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde läuft der Antrag ins Leere.
Zeile 17 und 18: Familienbezogene Vergünstigungen und öffentlicher DienstZeile 17 betrifft den Antrag auf Steuervergünstigungen, wenn dein Ehegatte oder Lebenspartner in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz lebt. Zeile 18 ist der Sonderfall für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Auslandseinsatz.Mit dem Antrag sicherst du dir vor allem die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif, die sonst am Auslandswohnsitz scheitern würde.
Zeilen 19 bis 22: Anzurechnende SteuernTrage Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG ein, die in Deutschland auf deine Vergütungen einbehalten wurden, etwa für Auftritte oder Lizenzen. Dazu kommt ein Steuerabzug auf Renten laut Rentenbezugsmitteilung.Lege zu jedem Betrag einen Nachweis ab. Kopien genügen, die Originale bleiben bei dir.
Zeile 23: Anschrift im AuslandHier nennst du deine neue Anschrift im Ausland und den Zeitraum, in dem sie gilt. Die Angabe hilft dem Finanzamt, Aufenthalt und Steuerpflicht zeitlich einzuordnen.Melde die neue Adresse auch deiner Meldebehörde und dem Finanzamt, damit Bescheide ankommen.
Zeilen 25 bis 27: Grenzüberschreitende SteuergestaltungenGib Registrier- und Offenlegungsnummer an, wenn du an einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung beteiligt bist. Diese Angaben sind die persönliche Seite der Meldepflicht.Die Nummern vergibt die Stelle, die die Gestaltung gemeldet hat. Frage dort nach, wenn du sie nicht hast.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 23 Zeilen. Zu 17 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Angaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025
4Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) vom · Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) bis140, 142
5Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ehefrau / Person B) vom · Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ehefrau / Person B) bis141, 143
6Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Steuerpflichtige Person / Ehegatten / Lebenspartner)122
7In Zeile 6 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG177
Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht
8Mir gehörte im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG (zur Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns bitte die Zeilen 82 bis 95 der Anlage G ausfüllen).171
9Mir gehörten im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) Investmentanteile i. S. d. § 19 Abs. 3 InvStG (zur Erfassung und Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns bitte die Zeilen 14 bis 28 und 46 bis 56 der Anlage KAP-INV ausfüllen).101
10Ich beabsichtige innerhalb von 7 Jahren nach dem Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückzukehren.
11Im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025 lag mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet i. S. d. § 2 Abs. 2 AStG.169
Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)
12 Ich beantrage für die Anwendung personen- und familienbezogener Steuervergünstigungen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Ein Nachweis ist einzureichen (z. B. „Bescheinigung EU / EWR“ oder „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“).
13Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte und der inländischen Einkünfte, die nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen (ggf. „0“) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) · Wohnsitzstaat (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) · Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte und der inländischen Einkünfte, die nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen (ggf. „0“) (Ehefrau / Person B) · Wohnsitzstaat (Ehefrau / Person B)124, 129
14In Zeile 13 enthaltene Kapitalerträge, die dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapitalerträgen – unterliegen würden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) · In Zeile 13 enthaltene Kapitalerträge, die dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapitalerträgen – unterliegen würden (Ehefrau / Person B)131, 133
15Summe der Kapitalerträge, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen und auf die der besondere Steuersatz für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 EStG anzuwenden ist (ohne Kapitalerträge, die im Inland nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) · Summe der Kapitalerträge, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen und auf die der besondere Steuersatz für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 EStG anzuwenden ist (ohne Kapitalerträge, die im Inland nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen) (Ehefrau / Person B)103, 104
16In Zeile 13 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG (Steuerpflichtige Person / Ehegatten / Lebenspartner)177
Angaben zum in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz lebenden Ehegatten / Lebenspartner
17 Ich beantrage als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen. Ein Nachweis ist einzureichen (z. B. „Bescheinigung EU / EWR“). Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten / Lebenspartner sind in Zeile 13 enthalten.
Angaben bei Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder des EWR tätig sind
18 Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen. Ein Nachweis ist einzureichen (z. B. „Bescheinigung EU / EWR“).
Anzurechnende Steuern
19Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG (ohne Betrag in Zeile 21)149
20Solidaritätszuschlag zu Zeile 19148
21 Steuerabzugsbeträge nach § 50a Abs. 7 EStG laut Rentenbezugsmitteilung 105
22 Solidaritätszuschlag zu Zeile 21 106
Einzelangaben
23Anschrift · Staat · vom · bis191, 192
Ich bin / Wir sind Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach den §§ 138d ff. AO, deren steuerlicher Vorteil sich erstmals im Jahr 2025 auswirken soll. Für diese wurden mir / uns folgende Registriernummer und Offenlegungsnummer zugeteilt:
25Registriernummer195
26Offenlegungsnummer196
Grenzüberschreitende Steuergestaltung, für die noch keine Registriernummer und Offenlegungsnummer vorliegt
27 Ich habe / Wir haben im Jahr 2025 mindestens eine grenzüberschreitende Steuergestaltung verwirklicht, für die mir / uns noch keine Registriernummer und Offenlegungsnummer vorliegt. 197

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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