| Zeile 1 bis 3: Name, Vorname, Steuernummer | Hier stehen die Stammdaten der steuerpflichtigen Person. Bei Zusammenveranlagung füllen Ehegatten oder Lebenspartner die Anlage gemeinsam aus, die Stammdaten bleiben trotzdem eindeutig zuordenbar. | Die Steuernummer findest du in deinem letzten Steuerbescheid oder in Mein ELSTER. Sie ist nicht mit der Steuer-Identifikationsnummer identisch. |
|---|
| Zeilen 4 und 5: Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht | Trage die Zeiträume ein, in denen du im Steuerjahr einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hattest. Person A und Person B haben getrennte Zeilen, weil die Zeiträume auseinanderfallen können. | Nicht allein die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zählt. Entscheidend ist, ob du tatsächlich noch über eine nutzbare Wohnung im Inland verfügen konntest. |
|---|
| Zeilen 6 und 7: Ausländische Einkünfte außerhalb dieser Zeiträume | Erfasse Einkünfte, die du in der Zeit ohne deutsche unbeschränkte Steuerpflicht erzielt hast und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlagen. Sie werden bei der Steuerberechnung nur über den Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Außerordentliche Einkünfte wie eine Abfindung gehören zusätzlich in Zeile 7. | Rechne alle Beträge in Euro um und reiche Belege in Kopie ein. Bei Auslandssachverhalten gilt eine erhöhte Mitwirkungspflicht. |
|---|
| Zeilen 8 bis 10: Beteiligungen, Fonds und Rückkehrabsicht | Gib an, ob du Anteile an einer Kapitalgesellschaft oder Investmentanteile hältst. Zeile 10 fragt, ob du innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurückkehren willst. | Schon eine Beteiligung ab 1 % kann eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Lass den Fall vor dem Wegzug durchrechnen, bevor du das Kreuz setzt. |
|---|
| Zeile 11: Aufenthalt in einem Niedrigsteuerland | Hier kreuzt du an, ob du nach dem Wegzug zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet gelebt hast. Das Finanzamt prüft dann, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift. | Diese Prüfung kann bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug greifen, wenn du wesentliche wirtschaftliche Interessen im Inland behältst. |
|---|
| Zeilen 12 bis 16: Antrag trotz Wohnsitz im Ausland | Mit dem Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG wirst du wie eine unbeschränkt steuerpflichtige Person behandelt. Voraussetzung ist, dass mindestens 90 % deiner Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die übrigen Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigen (2025: 12.096 €, je nach Wohnsitzstaat gekürzt). Die Zeilen 13 bis 16 enthalten die Zahlen dazu. | Für EU- und EWR-Staaten gibt es einen eigenen Bescheinigungsvordruck, für andere Länder einen zweiten. Ohne diese Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde läuft der Antrag ins Leere. |
|---|
| Zeile 17 und 18: Familienbezogene Vergünstigungen und öffentlicher Dienst | Zeile 17 betrifft den Antrag auf Steuervergünstigungen, wenn dein Ehegatte oder Lebenspartner in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz lebt. Zeile 18 ist der Sonderfall für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes im Auslandseinsatz. | Mit dem Antrag sicherst du dir vor allem die Zusammenveranlagung mit Splittingtarif, die sonst am Auslandswohnsitz scheitern würde. |
|---|
| Zeilen 19 bis 22: Anzurechnende Steuern | Trage Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG ein, die in Deutschland auf deine Vergütungen einbehalten wurden, etwa für Auftritte oder Lizenzen. Dazu kommt ein Steuerabzug auf Renten laut Rentenbezugsmitteilung. | Lege zu jedem Betrag einen Nachweis ab. Kopien genügen, die Originale bleiben bei dir. |
|---|
| Zeile 23: Anschrift im Ausland | Hier nennst du deine neue Anschrift im Ausland und den Zeitraum, in dem sie gilt. Die Angabe hilft dem Finanzamt, Aufenthalt und Steuerpflicht zeitlich einzuordnen. | Melde die neue Adresse auch deiner Meldebehörde und dem Finanzamt, damit Bescheide ankommen. |
|---|
| Zeilen 25 bis 27: Grenzüberschreitende Steuergestaltungen | Gib Registrier- und Offenlegungsnummer an, wenn du an einer meldepflichtigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung beteiligt bist. Diese Angaben sind die persönliche Seite der Meldepflicht. | Die Nummern vergibt die Stelle, die die Gestaltung gemeldet hat. Frage dort nach, wenn du sie nicht hast. |
|---|