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Anlage WA-ESt 2025 · Zeile 6

Anlage WA-ESt Zeile 6: Ausländische Einkünfte außerhalb der Inlandszeiträume

Trage hier ausländische Einkünfte ein, die du außerhalb der in Zeile 4 und 5 genannten Zeiträume bezogen hast und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlagen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 4 und / oder 5 genannten Zeiträume bezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Steuerpflichtige Person / Ehegatten / Lebenspartner)Angaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025122 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 6?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Angaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025“. Sie betrifft das Jahr, in dem deine unbeschränkte Steuerpflicht begonnen oder geendet hat.

In Zeile 4 (steuerpflichtige Person, Ehemann, Person A) und Zeile 5 (Ehefrau, Person B) trägst du die Zeiträume ein, in denen ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bestand. Alles, was außerhalb dieser Zeiträume bezogen wurde und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlag, kommt in Zeile 6.

Solche Einkünfte werden in Deutschland nicht versteuert. Sie wirken sich aber auf den Steuersatz aus, der auf deine übrigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt). Du musst sie nach deutschem Steuerrecht ermitteln.

Bist du ins Ausland verzogen oder zurückgekehrt und nur während eines Teils des Jahres unbeschränkt steuerpflichtig, gibst du für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung ab. Darin erklärst du auch die inländischen Einkünfte aus der Zeit der beschränkten Steuerpflicht.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich. Die Kennzahl lautet 122.

Die Angabe ist mit den Zeiträumen in Zeile 4 und 5 abzustimmen. ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den Zeitraum der Ansässigkeit im Inland und die ausländischen Einkünfte außerhalb dieses Zeitraums nicht gemeinsam erklärst.

Außerordentliche Einkünfte, die in Zeile 6 enthalten sind, gibst du zusätzlich in Zeile 7 an.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1058Es wurden in den ausländischen Einkünften enthaltene außerordentliche Einkünfte erklärt, jedoch nicht die ausländischen Einkünfte selbst.
  • FehlerPrüfregel 1057Für den Fall der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht sind der Zeitraum der Ansässigkeit im Inland (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B) sowie die ausländischen Einkünfte, die außerhalb dieses Zeitraums bezogen wurden, gemeinsam zu erklären.

Zeile 6 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2017–20256
201695

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 6 ein?

Ausländische Einkünfte, die du außerhalb der in Zeile 4 und 5 genannten Zeiträume bezogen hast und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlagen. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Warum muss ich Einkünfte angeben, die nicht in Deutschland versteuert werden?

Diese Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt. Sie beeinflussen den Steuersatz für deine deutschen Einkünfte, auch wenn sie selbst nicht besteuert werden.

Was passiert, wenn ich Zeile 7 ausfülle, aber Zeile 6 leer lasse?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Außerordentliche Einkünfte in Zeile 7 müssen in Zeile 6 enthalten sein.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick

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