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Anlage WA-ESt 2025 · Zeile 11

Anlage WA-ESt Zeile 11: Wohnsitz in einem niedrig besteuernden Gebiet nach Wegzug

Hier gibst du an, ob du nach dem Ende deiner unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe der Steuererklärung 2025 zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet gewohnt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025 lag mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet i. S. d. § 2 Abs. 2 AStG.Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht169 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 11?

Die Zeile fragt, ob du zwischen der Beendigung deiner unbeschränkten Steuerpflicht und der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025 zumindest zeitweise deinen Wohnsitz in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Abs. 2 AStG hattest.

Die Angabe ist für die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant. Sie betrifft nur Personen, die im Inland unbeschränkt steuerpflichtig waren und diese Pflicht beendet haben (Wegzug).

So füllst du die Zeile aus

Du wählst im Feld für die steuerpflichtige Person (Person A) und gegebenenfalls für die Ehefrau / Person B jeweils den passenden Auswahlwert aus: 1 = Ja, 2 = Nein.

Die Angabe ist Pflicht, wenn du angegeben hast, dass dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland aufgegeben oder beendet wurde. Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Ob ein Gebiet niedrig besteuernd ist, richtet sich nach § 2 Abs. 2 AStG. Die Zeile selbst enthält keine Definition.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100140009Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe dazu gemacht, ob der Wohnsitz im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) und der Abgabe der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG gelegen hat (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100140007Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe dazu gemacht, ob der Wohnsitz im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) und der Abgabe der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG gelegen hat (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Zeile 11 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202511
2023–202410
2017–20229
201698

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 11 ein?

Du gibst an, ob du nach dem Ende deiner unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe der Steuererklärung 2025 zeitweise in einem niedrig besteuernden Gebiet gewohnt hast. Wähle 1 für Ja oder 2 für Nein.

Wann muss ich Zeile 11 ausfüllen?

Immer, wenn du angegeben hast, dass dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland aufgegeben oder beendet wurde. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Was bedeutet niedrig besteuerndes Gebiet?

Der Begriff ist in § 2 Abs. 2 AStG definiert. Die Zeile selbst enthält keine nähere Erläuterung.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick

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