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Anlage WA-ESt 2025 · Zeile 10

Anlage WA-ESt Zeile 10: Rückkehrabsicht innerhalb von sieben Jahren nach Wegzug

Hier gibst du an, ob du nach dem Ende deiner unbeschränkten Steuerpflicht innerhalb von sieben Jahren wieder ins Inland zurückkehren willst. Die Angabe ist Pflicht, wenn du den Wegzug erklärt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Ich beabsichtige innerhalb von 7 Jahren nach dem Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückzukehren.Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht– Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 10?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht“. Sie betrifft nur Fälle, in denen du ins Ausland verzogen bist und deine unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat.

Du wählst zwischen zwei Auswahlwerten: 1 = Ja, 2 = Nein. „Ja“ bedeutet, dass du die Absicht hast, innerhalb von sieben Jahren nach diesem Zeitpunkt wieder ins Inland zurückzukehren. „Nein“ bedeutet, dass du diese Absicht nicht hast.

Wann musst du die Zeile ausfüllen?

Sobald du im Formular angegeben hast, dass dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland aufgegeben oder beendet wurde, musst du hier eine Angabe machen. Das gilt für dich und, falls vorhanden, für die zweite Person.

ELSTER weist sonst darauf hin, dass die Angabe zur Rückkehrabsicht fehlt – getrennt für die steuerpflichtige Person und für die Ehefrau / Person B.

  • Die Zeile betrifft nur Fälle mit Wegzug ins Ausland.
  • Ohne Wegzug bleibt die Zeile leer.
  • Die Angabe ist für jede betroffene Person einzeln zu machen.

Häufige Fehler

Die Zeile wird leer gelassen, obwohl ein Wegzug erklärt wurde. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Bei Zusammenveranlagung wird die Angabe nur für eine Person gemacht, obwohl beide weggezogen sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100140022Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Sie beabsichtigen, innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückzukehren (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100140021Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Sie beabsichtigen, innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückzukehren (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Zeile 10 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202510
2023–20249

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 10 ein?

Du gibst an, ob du innerhalb von sieben Jahren nach dem Ende deiner unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückkehren willst. Wähle 1 = Ja oder 2 = Nein.

Muss ich Zeile 10 ausfüllen, wenn ich weggezogen bin?

Ja. Wenn du im Formular einen Wegzug angegeben hast, verlangt ELSTER die Angabe zur Rückkehrabsicht. Fehlt sie, erscheint ein Fehler.

Gilt die Rückkehrabsicht für beide Ehegatten getrennt?

Ja. Bei Zusammenveranlagung machst du die Angabe für die steuerpflichtige Person und für die Ehefrau / Person B jeweils separat.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick

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