Anlage WA-ESt Zeile 5: Inländischer Aufenthalt der Ehefrau oder Person B
Trage hier den Zeitraum ein, in dem die Ehefrau oder Person B im Kalenderjahr 2025 einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Die Angabe gehört zur zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ehefrau / Person B) vomAngaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025 | 141 | Tag und Monat (TT.MM.) |
| Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ehefrau / Person B) bisAngaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025 | 143 | Tag und Monat (TT.MM.) |
Was gehört in Zeile 5?
So füllst du die Zeile aus
Beginn des inländischen Aufenthalts in Kennzahl 141 Ende des inländischen Aufenthalts in Kennzahl 143 Beide Angaben nur zusammen, sonst meldet ELSTER einen Fehler Nur ausfüllen, wenn im Hauptvordruck ESt 1 A eine Ehefrau oder Person B erklärt ist
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 1056Beim Zeitraum in dem die Ehefrau / Person B bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Inland ansässig war, sind das Anfangs- und das Enddatum gemeinsam anzugeben.
- FehlerPrüfregel 100140005Auf der Anlage WA-ESt wurden Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht, bei den allgemeinen Angaben auf dem Hauptvordruck ESt 1 A wurde jedoch keine Ehefrau / Person B erklärt.
- FehlerPrüfregel 100140011Das bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht angegebene Enddatum zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland liegt vor dem Beginndatum. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben (Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 1057Für den Fall der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht sind der Zeitraum der Ansässigkeit im Inland (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B) sowie die ausländischen Einkünfte, die außerhalb dieses Zeitraums bezogen wurden, gemeinsam zu erklären.
- FehlerPrüfregel 100140022Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Sie beabsichtigen, innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückzukehren (Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100140008Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe zu einer Beteiligung nach § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG gemacht (Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100140024Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Ihnen im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) Investmentanteile im Sinne des § 19 Absatz 3 InvStG an einem Investmentfonds gehörten (Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100140009Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe dazu gemacht, ob der Wohnsitz im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) und der Abgabe der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG gelegen hat (Ehefrau / Person B).
- FehlerPrüfregel 100140013Es wurden Angaben zu einer Beteiligung nach § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG gemacht beziehungsweise Angaben zum Innehaben eines Wohnsitzes in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG. Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn im Veranlagungszeitraum die unbeschränkte Steuerpflicht beendet wurde (Ehefrau / Person B).
Zeile 5 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2017–2025 | 5 |
| 2016 | 94 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 5 ein?
Muss ich Zeile 5 ausfüllen, wenn nur der Ehemann weggezogen ist?
Was passiert, wenn ich nur ein Datum in Zeile 5 eintrage?
Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick
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