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Anlage WA-ESt 2025 · Zeile 9

Anlage WA-ESt Zeile 9: Investmentanteile beim Wegzug

Hier gibst du an, ob dir beim Wegzug Investmentanteile nach § 19 Abs. 3 InvStG gehörten. Bei „Ja“ ist unter Umständen ein fiktiver Veräußerungsgewinn zu ermitteln.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Mir gehörten im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) Investmentanteile i. S. d. § 19 Abs. 3 InvStG (zur Erfassung und Ermittlung des fiktiven Veräußerungsgewinns bitte die Zeilen 14 bis 28 und 46 bis 56 der Anlage KAP-INV ausfüllen).Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht101 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 9?

Die Zeile fragt, ob dir im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht – also beim Wegzug – Investmentanteile im Sinne des § 19 Abs. 3 InvStG gehörten. Das betrifft Anteile an Investmentfonds im Privatvermögen.

Die Frage steht im Abschnitt „Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht“. Sie ist nur auszufüllen, wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgegeben hast.

So füllst du die Zeile aus

Du wählst „1 = Ja“, wenn dir solche Investmentanteile gehörten. Sonst wählst du „2 = Nein“. Die Angabe ist für die steuerpflichtige Person und gegebenenfalls für die Ehefrau oder Person B getrennt zu machen.

Bei „Ja“ musst du bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 InvStG einen fiktiven Veräußerungsgewinn ermitteln. Dafür füllst du die Zeilen 14 bis 28 und 46 bis 56 der Anlage KAP-INV aus.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du angegeben hast, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Inland beendet wurde, aber die Frage nach den Investmentanteilen nicht beantwortet hast. Die Meldung erfolgt getrennt für die steuerpflichtige Person und für die Ehefrau oder Person B.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100140024Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Ihnen im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) Investmentanteile im Sinne des § 19 Absatz 3 InvStG an einem Investmentfonds gehörten (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 100140023Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Ihnen im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) Investmentanteile im Sinne des § 19 Absatz 3 InvStG an einem Investmentfonds gehörten (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 9 ein?

Du trägst „1 = Ja“ ein, wenn dir beim Wegzug Investmentanteile im Sinne des § 19 Abs. 3 InvStG gehörten. Andernfalls trägst du „2 = Nein“ ein.

Wann muss ich Zeile 9 ausfüllen?

Nur wenn du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgegeben hast. Die Frage gehört zum Abschnitt „Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht“.

Was passiert bei „Ja“ in Zeile 9?

Dann musst du bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 19 Abs. 3 InvStG einen fiktiven Veräußerungsgewinn ermitteln. Dafür füllst du die Zeilen 14 bis 28 und 46 bis 56 der Anlage KAP-INV aus.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick

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