Anlage WA-ESt Zeile 26: Offenlegungsnummer einer Steuergestaltung
Hier trägst du die Offenlegungsnummer ein, die dir für eine grenzüberschreitende Steuergestaltung zugeteilt wurde. Sie gehört zur Registriernummer in Zeile 25.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| OffenlegungsnummerMitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen › Ich bin / Wir sind Nutzer einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach den §§ 138d ff. AO, deren steuerlicher Vorteil sich erstmals im Jahr 2025 auswirken soll. Für diese wurden mir / uns folgende Registriernummer und Offenlegungsnummer zugeteilt: | 196 | Auswahl |
Was gehört in Zeile 26?
Zusammenspiel mit Zeile 25
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100140014Die Registriernummer und die Offenlegungsnummer der grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach §§ 138d folgende AO sind gemeinsam anzugeben (möglichkeit).
Zeile 26 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 26 |
| 2024 | 25 |
| 2023 | 26 |
| 2020–2022 | 33 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 26 ein?
Muss ich Zeile 26 immer ausfüllen?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, wenn ich nur Zeile 26 ausfülle?
Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick
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