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Anlage WA-ESt 2025 · Zeile 14

Anlage WA-ESt Zeile 14: Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer in Zeile 13

Trage hier die Kapitalerträge ein, die in Zeile 13 enthalten sind und dem besonderen Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen oder im Fall ausländischer Kapitalerträge unterliegen würden.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 13 enthaltene Kapitalerträge, die dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapitalerträgen – unterliegen würden (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)131 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
In Zeile 13 enthaltene Kapitalerträge, die dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 EStG (Abgeltungsteuer) unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapitalerträgen – unterliegen würden (Ehefrau / Person B)Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)133 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 14?

Zeile 14 gehört zum Abschnitt „Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)“. Du trägst hier die Kapitalerträge ein, die bereits in Zeile 13 enthalten sind und dem besonderen Steuersatz für Kapitalerträge nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen. Bei ausländischen Kapitalerträgen gilt das auch dann, wenn sie in Deutschland nicht tatsächlich besteuert werden, aber unter diesen Steuersatz fallen würden.

Die Zeile trennt diese Erträge von den übrigen Einkünften in Zeile 13. Für die steuerpflichtige Person, den Ehemann oder die Person A ist die Kennzahl 131 vorgesehen, für die Ehefrau oder Person B die Kennzahl 133.

Die Zeile hat in früheren Jahren andere Nummern getragen: 2016 war es Zeile 101, 2017 bis 2022 Zeile 12, 2023 und 2024 Zeile 13.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm die Beträge aus deinen Unterlagen zu den Kapitalerträgen, die in der Summe der Zeile 13 stecken. Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein; ein negativer Betrag ist möglich.

Fülle die Zeile nur aus, wenn du den Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG stellst und in Zeile 13 entsprechende Kapitalerträge enthalten sind. Für die Person B darfst du hier nur Angaben machen, wenn auf dem Hauptvordruck ESt 1 A eine Ehefrau oder Person B erklärt ist.

  • Kennzahl 131: steuerpflichtige Person, Ehemann oder Person A
  • Kennzahl 133: Ehefrau oder Person B
  • Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ möglich

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zur Ehefrau oder Person B machst, aber im Hauptvordruck ESt 1 A keine Ehefrau oder Person B erklärt ist.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Kapitalerträge angibst, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder im Fall ausländischer Kapitalerträge unterliegen würden, aber die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte, in denen diese Kapitalerträge enthalten sind, nicht erklärt hast. Das gilt getrennt für die steuerpflichtige Person, den Ehemann oder die Person A und für die Ehefrau oder Person B.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100140005Auf der Anlage WA-ESt wurden Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht, bei den allgemeinen Angaben auf dem Hauptvordruck ESt 1 A wurde jedoch keine Ehefrau / Person B erklärt.
  • FehlerPrüfregel 101100064Es wurden Kapitalerträge angegeben, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliegen würden. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte, in denen diese Kapitalerträge enthalten sind, wurden jedoch nicht erklärt (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 101100063Es wurden Kapitalerträge angegeben, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliegen würden. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte, in denen diese Kapitalerträge enthalten sind, wurden jedoch nicht erklärt (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Zeile 14 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202514
2023–202413
2017–202212
2016101

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 14 ein?

Die Kapitalerträge, die in Zeile 13 enthalten sind und dem besonderen Steuersatz nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen oder bei ausländischen Kapitalerträgen unterliegen würden. Für Person A nutzt du Kennzahl 131, für Person B Kennzahl 133.

Muss ich Zeile 14 ausfüllen, wenn ich keine Kapitalerträge habe?

Nein. Die Zeile betrifft nur Kapitalerträge, die in der Summe der Zeile 13 stecken. Ohne solche Erträge bleibt sie leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zu Zeile 14?

Zum einen, wenn du Angaben zu Person B machst, ohne dass im Hauptvordruck ESt 1 A eine Ehefrau oder Person B erklärt ist. Zum anderen, wenn du Kapitalerträge angibst, aber die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte, in denen sie enthalten sind, nicht erklärst.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick

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