Anlage WA-ESt Zeile 19: Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG
Hier trägst du die Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG ein, die nicht in Zeile 21 stehen. Die Beträge stammen aus den Bescheinigungen über den Steuerabzug.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG (ohne Betrag in Zeile 21)Anzurechnende Steuern | 149 | Betrag in Euro mit Cent |
Was gehört in Zeile 19?
So füllst du die Zeile aus
Betrag aus der Bescheinigung über den Steuerabzug übernehmen. Betrag in Zeile 21 nicht hier eintragen. Solidaritätszuschlag nur zusammen mit dem Steuerabzugsbetrag angeben.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101100082Es wurde ein anzurechnender Solidaritätszuschlag zum Steuerabzugsbetrag nach § 50a EStG eingegeben, der Steuerabzugsbetrag nach § 50a EStG fehlt jedoch, oder umgekehrt.
Zeile 19 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 19 |
| 2023–2024 | 18 |
| 2017–2022 | 16 |
| 2016 | 103 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 19 ein?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 19 und Zeile 21?
Warum meldet ELSTER einen Fehler zum Solidaritätszuschlag?
Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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