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Anlage WA-ESt 2025 · Zeile 4

Anlage WA-ESt Zeile 4: Zeitraum mit Wohnsitz im Inland bei zeitweiser Steuerpflicht

Trage in Zeile 4 den Zeitraum ein, in dem du 2025 im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest. Beginndatum in Kennzahl 140, Enddatum in Kennzahl 142.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) vomAngaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025140 Tag und Monat (TT.MM.)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) bisAngaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025142 Tag und Monat (TT.MM.)

Was gehört in Zeile 4?

Zeile 4 betrifft die steuerpflichtige Person, also dich selbst beziehungsweise bei Zusammenveranlagung den Ehemann oder die Person A. Du gibst hier an, von wann bis wann du im Kalenderjahr 2025 im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Angaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025“. Sie ist nur auszufüllen, wenn deine unbeschränkte Steuerpflicht im Laufe des Jahres begonnen oder geendet hat, du also zeitweise unbeschränkt und zeitweise beschränkt steuerpflichtig warst.

Für die Ehefrau oder Person B gibt es die entsprechende Zeile 5 mit eigenen Kennzahlen.

So füllst du die Zeile aus

In Kennzahl 140 trägst du das Beginndatum ein, in Kennzahl 142 das Enddatum. Das Eingabeformat ist Tag und Monat, also TT.MM. – das Jahr ergibt sich aus dem Formular.

Beginndatum und Enddatum gehören zusammen: ELSTER meldet einen Fehler, wenn nur eines von beiden angegeben wird. Ebenso meldet ELSTER einen Fehler, wenn das Enddatum vor dem Beginndatum liegt.

  • Kennzahl 140: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland – vom
  • Kennzahl 142: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland – bis
  • Beide Kennzahlen gehören zu Zeile 4 und damit zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A.

Häufige Fehler

Vertausche die Kennzahlen nicht: 140 und 142 gehören zu Zeile 4. Die Zeilen für die Ehefrau oder Person B haben eigene Kennzahlen.

Wenn du angegeben hast, dass du deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland aufgegeben hast, verlangt ELSTER zusätzliche Angaben. Dazu gehören die Frage nach einer beabsichtigten Rückkehr innerhalb von sieben Jahren, Angaben zu einer Beteiligung nach § 17 EStG, zu Investmentanteilen nach § 19 Absatz 3 InvStG und dazu, ob du zwischen Wegzug und Abgabe der Erklärung in einem niedrig besteuernden Gebiet gewohnt hast.

Der Zeitraum der Ansässigkeit im Inland und die ausländischen Einkünfte außerhalb dieses Zeitraums sind gemeinsam zu erklären. Die ausländischen Einkünfte trägst du in Zeile 6 ein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1055Beim Zeitraum in dem die steuerpflichtige Person / der Ehemann / Person A bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Inland ansässig war, sind das Anfangs- und das Enddatum gemeinsam anzugeben.
  • FehlerPrüfregel 100140010Das bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht angegebene Enddatum zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland liegt vor dem Beginndatum. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
  • FehlerPrüfregel 1057Für den Fall der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht sind der Zeitraum der Ansässigkeit im Inland (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B) sowie die ausländischen Einkünfte, die außerhalb dieses Zeitraums bezogen wurden, gemeinsam zu erklären.
  • FehlerPrüfregel 100140021Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Sie beabsichtigen, innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückzukehren (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
  • FehlerPrüfregel 100140006Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe zu einer Beteiligung nach § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG gemacht (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
  • FehlerPrüfregel 100140023Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Ihnen im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) Investmentanteile im Sinne des § 19 Absatz 3 InvStG an einem Investmentfonds gehörten (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
  • FehlerPrüfregel 100140007Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe dazu gemacht, ob der Wohnsitz im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) und der Abgabe der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG gelegen hat (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
  • FehlerPrüfregel 100140012Es wurden Angaben zu einer Beteiligung nach § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG gemacht beziehungsweise Angaben zum Innehaben eines Wohnsitzes in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG. Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn im Veranlagungszeitraum die unbeschränkte Steuerpflicht beendet wurde (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Zeile 4 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2017–20254
201693

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 4 ein?

Den Zeitraum, in dem du 2025 im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest. Das Beginndatum kommt in Kennzahl 140, das Enddatum in Kennzahl 142, jeweils als Tag und Monat.

Muss ich Zeile 4 ausfüllen, wenn ich das ganze Jahr in Deutschland gewohnt habe?

Nein. Die Zeile gehört zum Abschnitt für zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht. Sie ist nur relevant, wenn deine unbeschränkte Steuerpflicht im Laufe des Jahres begonnen oder geendet hat.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 4?

Häufig fehlt eines der beiden Daten: Beginndatum und Enddatum müssen gemeinsam angegeben werden. Ein Fehler entsteht auch, wenn das Enddatum vor dem Beginndatum liegt.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick

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