Anlage WA-ESt Zeile 4: Zeitraum mit Wohnsitz im Inland bei zeitweiser Steuerpflicht
Trage in Zeile 4 den Zeitraum ein, in dem du 2025 im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hattest. Beginndatum in Kennzahl 140, Enddatum in Kennzahl 142.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) vomAngaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025 | 140 | Tag und Monat (TT.MM.) |
| Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A) bisAngaben bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2025 | 142 | Tag und Monat (TT.MM.) |
Was gehört in Zeile 4?
So füllst du die Zeile aus
Kennzahl 140: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland – vom Kennzahl 142: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland – bis Beide Kennzahlen gehören zu Zeile 4 und damit zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 1055Beim Zeitraum in dem die steuerpflichtige Person / der Ehemann / Person A bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Inland ansässig war, sind das Anfangs- und das Enddatum gemeinsam anzugeben.
- FehlerPrüfregel 100140010Das bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht angegebene Enddatum zum Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland liegt vor dem Beginndatum. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
- FehlerPrüfregel 1057Für den Fall der zeitweise unbeschränkten Steuerpflicht sind der Zeitraum der Ansässigkeit im Inland (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B) sowie die ausländischen Einkünfte, die außerhalb dieses Zeitraums bezogen wurden, gemeinsam zu erklären.
- FehlerPrüfregel 100140021Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Sie beabsichtigen, innerhalb von sieben Jahren nach Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht wieder ins Inland zurückzukehren (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
- FehlerPrüfregel 100140006Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe zu einer Beteiligung nach § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG gemacht (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
- FehlerPrüfregel 100140023Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde nicht angegeben, ob Ihnen im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) Investmentanteile im Sinne des § 19 Absatz 3 InvStG an einem Investmentfonds gehörten (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
- FehlerPrüfregel 100140007Es wurde angegeben, dass der Wohnsitz / gewöhnliche Aufenthalt im Inland aufgegeben / beendet wurde, jedoch wurde keine Angabe dazu gemacht, ob der Wohnsitz im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug) und der Abgabe der Einkommensteuererklärung zumindest teilweise in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG gelegen hat (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
- FehlerPrüfregel 100140012Es wurden Angaben zu einer Beteiligung nach § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft im Sinne des § 1a KStG gemacht beziehungsweise Angaben zum Innehaben eines Wohnsitzes in einem niedrig besteuernden Gebiet im Sinne des § 2 Absatz 2 AStG. Diese Angaben sind nur erforderlich, wenn im Veranlagungszeitraum die unbeschränkte Steuerpflicht beendet wurde (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
Zeile 4 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2017–2025 | 4 |
| 2016 | 93 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 4 ein?
Muss ich Zeile 4 ausfüllen, wenn ich das ganze Jahr in Deutschland gewohnt habe?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 4?
Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick
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