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Anlage WA-ESt 2025 · Zeile 13

Anlage WA-ESt Zeile 13: Nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegende Einkünfte

Trage hier die Summe der Einkünfte ein, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sowie der inländischen Einkünfte, die nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen. Der Wert gehört zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte und der inländischen Einkünfte, die nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen (ggf. „0“) (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)124 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Wohnsitzstaat (Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)– Staat (Auswahl)
Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte und der inländischen Einkünfte, die nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen (ggf. „0“) (Ehefrau / Person B)Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)129 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ
Wohnsitzstaat (Ehefrau / Person B)Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)– Staat (Auswahl)

Was gehört in Zeile 13?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Angaben zum Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG)“. Du trägst hier die Summe der Einkünfte ein, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Dazu zählen auch inländische Einkünfte, die nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen.

Für die steuerpflichtige Person beziehungsweise den Ehemann oder die Person A ist die Kennzahl 124 vorgesehen, für die Ehefrau beziehungsweise Person B die Kennzahl 129. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negative Werte sind möglich. Wenn keine solchen Einkünfte vorliegen, trägst du „0“ ein.

Worauf du achten musst

Die Angaben brauchst du, wenn du in Zeile 12 beantragst, nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden. Beantragst du in Zeile 17 oder 18 familienbezogene Steuervergünstigungen, trägst du die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte ebenfalls in Zeile 13 ein. Bei Zeile 17 gehören die Einkünfte beider Ehegatten oder Lebenspartner hinein. Die Einkünfte ermittelst du nach deutschem Steuerrecht.

Zu jeder Summe gehört zwingend der Wohnsitzstaat der jeweiligen Person. Die Höhe der Einkünfte und der Wohnsitzstaat müssen gemeinsam erklärt werden. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn in der Summe Kapitalerträge enthalten sind, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder im Fall ausländischer Kapitalerträge unterliegen würden, musst du diese in Zeile 14 gesondert angeben. Auch außerordentliche Einkünfte im Sinne der §§ 34, 34b EStG, die in der Summe enthalten sind, werden in Zeile 16 zusätzlich erklärt.

Häufige Fehler

ELSTER weist darauf hin, dass Angaben zur Ehefrau oder Person B nur gemacht werden dürfen, wenn auf dem Hauptvordruck ESt 1 A eine Ehefrau oder Person B erklärt wurde. Prüfe das vor dem Absenden.

Ein weiterer typischer Fehler: Du gibst Kapitalerträge an, die der Abgeltungsteuer unterliegen, erklärst aber nicht die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte, in denen diese Kapitalerträge enthalten sind. Dann fehlt die Verbindung zwischen den Zeilen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100140005Auf der Anlage WA-ESt wurden Angaben zur Ehefrau / Person B gemacht, bei den allgemeinen Angaben auf dem Hauptvordruck ESt 1 A wurde jedoch keine Ehefrau / Person B erklärt.
  • FehlerPrüfregel 101100070Bei der Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte müssen die Höhe der Einkünfte und der Wohnsitzstaat der Ehefrau / von Person B gemeinsam erklärt werden.
  • FehlerPrüfregel 101100069Bei der Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte müssen die Höhe der Einkünfte und der Wohnsitzstaat der steuerpflichtigen Person / des Ehemannes / von Person A gemeinsam erklärt werden.
  • FehlerPrüfregel 1047Es wurden in der Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte enthaltene außerordentliche Einkünfte im Sinne der §§ 34, 34b EStG angegeben, die Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte wurde jedoch nicht erklärt.
  • FehlerPrüfregel 101100050Es wird beantragt, für die Anwendung personen- und familienbezogener Steuervergünstigungen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden, daher sind auch Angaben zum Wohnsitzstaat und zur Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte erforderlich.
  • FehlerPrüfregel 101100064Es wurden Kapitalerträge angegeben, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliegen würden. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte, in denen diese Kapitalerträge enthalten sind, wurden jedoch nicht erklärt (Ehefrau / Person B).
  • FehlerPrüfregel 101100063Es wurden Kapitalerträge angegeben, die der Abgeltungsteuer unterliegen oder - im Fall von ausländischen Kapitalerträgen - unterliegen würden. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte, in denen diese Kapitalerträge enthalten sind, wurden jedoch nicht erklärt (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

Zeile 13 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202513
2023–202412
2017–202211
2016100

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage WA-ESt Zeile 13 ein?

Die Summe der Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen, sowie der inländischen Einkünfte, die nach DBA nur der Höhe nach beschränkt besteuert werden dürfen. Für die steuerpflichtige Person beziehungsweise Person A ist das Kennzahl 124, für die Ehefrau beziehungsweise Person B Kennzahl 129.

Muss ich Zeile 13 ausfüllen, wenn ich keine ausländischen Einkünfte habe?

Wenn du den Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG in Zeile 12 oder einen Antrag auf familienbezogene Steuervergünstigungen in Zeile 17 oder 18 stellst, musst du die Zeile ausfüllen und gegebenenfalls „0“ eintragen. Ohne einen dieser Anträge bleibt die Zeile leer.

Warum verlangt ELSTER zusätzlich den Wohnsitzstaat?

Die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte und der Wohnsitzstaat gehören zusammen und müssen gemeinsam erklärt werden. Fehlt der Wohnsitzstaat, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage WA-ESt 2025 im Überblick

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