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Anlage S 2025 · Zeile 53

Anlage S Zeile 53: Steuerpflichtiger Teil des Veräußerungsverlusts

Hier trägst du den Teil des Veräußerungsverlusts aus Zeile 52 ein, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In Zeile 52 enthaltener steuerpflichtiger Teil, für den das Teileinkünfteverfahren giltVeräußerungsgewinn › Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG280 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 53?

In Zeile 52 gibst du deine Veräußerungsverluste nach § 16 EStG an. Zeile 53 greift einen Teil davon heraus: den steuerpflichtigen Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Das Teileinkünfteverfahren betrifft Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Nur der steuerpflichtige Teil dieser Verluste gehört in Zeile 53. Den steuerfreien Teil trägst du hier nicht ein.

Der Betrag kann auch negativ sein. Trage ihn in Euro ohne Cent ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Zeile 53 nur den Betrag ein, der in Zeile 52 enthalten ist und für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Achte darauf, dass Zeile 52 ausgefüllt ist. Ohne den Veräußerungsverlust dort ist die Angabe in Zeile 53 nicht vollständig.

  • Zeile 52: Veräußerungsverlust(e)
  • Zeile 53: darin enthaltener steuerpflichtiger Teil nach dem Teileinkünfteverfahren

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler: Du füllst Zeile 53 aus, aber Zeile 52 bleibt leer. ELSTER meldet dann einen Fehler, weil der steuerpflichtige Teil ohne den Veräußerungsverlust selbst angegeben wurde.

Verwechsle Zeile 53 nicht mit den Zeilen zu Veräußerungsgewinnen. Dort geht es um Gewinne, hier um Verluste.

Zeilen früherer Jahre

In früheren Formularen stand diese Angabe in anderen Zeilen: 2016 bis 2019 in Zeile 41, 2020 bis 2022 in Zeile 43, 2023 in Zeile 34 und 2024 in Zeile 51.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102200008Es wurde der im Veräußerungsverlust nach § 16 EStG enthaltene steuerpflichtige Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt, angegeben, nicht aber der Veräußerungsverlust selbst.

Zeile 53 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202553
202451
202334
2020–202243
2016–201941

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 53 ein?

Den steuerpflichtigen Teil deines Veräußerungsverlusts aus Zeile 52, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

Muss ich Zeile 52 ausfüllen, wenn ich Zeile 53 ausfülle?

Ja. Ohne den Veräußerungsverlust in Zeile 52 ist die Angabe in Zeile 53 nicht vollständig, und ELSTER meldet einen Fehler.

Kann der Betrag in Zeile 53 negativ sein?

Ja, du kannst den Betrag auch negativ eintragen.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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