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Anlage S 2025 · Zeile 35

Anlage S Zeile 35: Veräußerungsgewinn mit Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Trage hier den Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe deines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStGVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird200 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 35?

In Zeile 35 trägst du den Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG ein. Der Freibetrag wird also noch nicht abgezogen.

Der Gewinn entsteht, wenn du einen ganzen Betrieb, einen Teilbetrieb oder einen ganzen Mitunternehmeranteil veräußerst oder aufgibst. Voraussetzung für den Freibetrag ist, dass du dauernd berufsunfähig bist oder das 55. Lebensjahr vollendet hast.

Der Betrag ist in Euro ohne Cent einzutragen. Veräußerungsverluste gehören nicht hierher, sondern in Zeile 52.

Zusammenhang mit anderen Zeilen

In Zeile 32 gibst du die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils an, für den du den Freibetrag beantragst. Diese Angabe und der Veräußerungsgewinn in Zeile 35 gehören zusammen.

In Zeile 36 trägst du den in Zeile 35 enthaltenen steuerpflichtigen Teil ein, für den das Teileinkünfteverfahren gilt. In Zeile 37 und 38 machst du Angaben zu Übertragungen nach § 6b oder § 6c EStG.

In Zeile 39 gibst du den Veräußerungsgewinn an, für den der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG beantragt wird.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du angegeben hast, dass sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, aber keinen Veräußerungsgewinn erklärst.

Ein Fehler entsteht auch, wenn du angibst, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine nahestehende Person beteiligt ist, und du keinen Veräußerungsgewinn einträgst.

Wenn du in Zeile 32 die Bezeichnung eingetragen hast, aber den Veräußerungsgewinn in Zeile 35 nicht angibst, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102200003Es wurde angegeben, dass sich die Betriebsaufgabe über mehr als ein Kalenderjahr erstreckt, es wurde aber kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 2069Es wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist, es wurde aber kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 102200009Es wurde angegeben, dass auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, zumindest teilweise § 6b oder § 6c EStG angewendet wurde. Es wurde jedoch kein entsprechender Veräußerungsgewinn angegeben.
  • FehlerPrüfregel 102200035Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage S).

Zeile 35 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202535
202433
202322
2016–202231

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 35 ein?

Den Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG. Der Freibetrag selbst wird hier noch nicht abgezogen.

Wann kann ich den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragen?

Wenn du dauernd berufsunfähig bist oder das 55. Lebensjahr vollendet hast. Der Freibetrag wird nur auf Antrag gewährt.

Gehört ein Veräußerungsverlust in Zeile 35?

Nein. Veräußerungsverluste nach § 16 EStG trägst du in Zeile 52 ein. Zeile 35 ist für den Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags vorgesehen.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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