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Anlage S 2025 · Zeile 14

Anlage S Zeile 14: Finanzamt zur Beteiligung an einer Gesellschaft

Trage hier das Finanzamt ein, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus deiner 1. Beteiligung zuständig ist. Die Angabe stammt aus dem Feststellungsbescheid.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
FinanzamtGewinn › Gewinn aus Beteiligung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung – 1. Beteiligung– Text

Was gehört in Zeile 14?

Zeile 14 gehört zum Block „Gewinn aus Beteiligung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung – 1. Beteiligung“. Du gibst hier das Finanzamt an, das die Einkünfte aus dieser Beteiligung gesondert und einheitlich festgestellt hat.

Die Zeile ergänzt die Angaben in Zeile 13 (genaue Bezeichnung der Gesellschaft) und Zeile 15 (Steuernummer). Zusammen ordnen sie den festgestellten Gewinn oder Verlust eindeutig zu.

In früheren Jahren stand diese Angabe in Zeile 8 (2023) und Zeile 12 (2024).

So füllst du die Zeile aus

Übernimm das Finanzamt aus dem Feststellungsbescheid, den du für die Beteiligung erhalten hast. Es ist nicht dein Wohnsitzfinanzamt, sondern das Finanzamt, das den Feststellungsbescheid erlassen hat.

ELSTER prüft, ob die Angaben vollständig sind: Wenn du die Gesellschaft in Zeile 13 benennst, müssen auch Finanzamt und Steuernummer angegeben werden. Fehlt eine dieser Angaben, erscheint ein Hinweis.

Umgekehrt darfst du Finanzamt und Steuernummer nicht eintragen, ohne die Gesellschaft zu bezeichnen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Zeile 13: genaue Bezeichnung der Gesellschaft
  • Zeile 14: Finanzamt (diese Zeile)
  • Zeile 15: Steuernummer

Häufige Fehler

Oft wird hier das eigene Finanzamt eingetragen. Richtig ist das Finanzamt, das für die gesonderte und einheitliche Feststellung zuständig ist.

Wenn du die Bezeichnung der Gesellschaft vergisst, aber Finanzamt und Steuernummer angibst, meldet ELSTER einen Fehler. Fülle die drei Zeilen 13 bis 15 immer gemeinsam aus.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 102200023Beim Gewinn aus der 1. Beteiligung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurde die Bezeichnung der Gesellschaft angegeben, die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage S).
  • FehlerPrüfregel 102200022Beim Gewinn aus der 1. Beteiligung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung wurden Angaben zu Finanzamt und / oder Steuernummer getätigt, die Bezeichnung der Gesellschaft fehlt jedoch (Anlage S).

Zeile 14 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202514
202412
20238

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 14 ein?

Das Finanzamt, das die Einkünfte aus deiner 1. Beteiligung an einer freiberuflichen Personengesellschaft gesondert und einheitlich festgestellt hat. Die Angabe findest du im Feststellungsbescheid.

Muss ich Zeile 14 ausfüllen, wenn ich keine Beteiligung habe?

Nein. Die Zeile gehört zum Block „Gewinn aus Beteiligung laut gesonderter und einheitlicher Feststellung“. Ohne eine solche Beteiligung bleibt der Block leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 14 ausgefüllt habe?

ELSTER prüft, ob die Bezeichnung der Gesellschaft in Zeile 13 vorhanden ist. Fehlt sie, erscheint ein Fehler. Trage die Gesellschaft in Zeile 13 ein oder lösche die Angaben in Zeile 14 und 15.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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