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Anlage S 2025 · Zeile 54

Anlage S Zeile 54: Beteiligung an der erwerbenden Gesellschaft

Hier kreuzt du an, ob der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Zusätzlich erläuterst du die Beteiligung im Textfeld.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Erwerber ist eine Gesellschaft, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist (laut Aufstellung).Veräußerungsgewinn › Zu den Zeilen 32 bis 48:– Ankreuzfeld (X)
Erläuterungen zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehender Person an der erwerbenden GesellschaftVeräußerungsgewinn › Zu den Zeilen 32 bis 48:– Text

Was gehört in Zeile 54?

Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn. Sie betrifft den Fall, dass du einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert hast und der Erwerber eine Gesellschaft ist.

Du kreuzt an, wenn an dieser erwerbenden Gesellschaft du selbst oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Zusätzlich gibst du im Textfeld eine Erläuterung zu dieser Beteiligung.

So füllst du die Zeile aus

Setze das Ankreuzfeld nur, wenn die Voraussetzung tatsächlich vorliegt. Die Erläuterung im Textfeld beschreibt, wer an der erwerbenden Gesellschaft beteiligt ist und in welcher Form.

Die Zeile steht im Zusammenhang mit den Zeilen 32 bis 48, in denen Veräußerungsgewinne erklärt werden. Ohne einen dort erklärten Veräußerungsgewinn ist die Angabe nicht schlüssig.

  • Ankreuzen, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist und du oder eine nahestehende Person daran beteiligt ist.
  • Textfeld ausfüllen, um die Beteiligung zu erläutern.
  • Angabe nur zusammen mit einem erklärten Veräußerungsgewinn in den Zeilen 32 bis 48.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, das Ankreuzfeld zu setzen, ohne dass in den Zeilen 32 bis 48 ein Veräußerungsgewinn erklärt wird. ELSTER weist darauf hin.

Ebenso fehlerhaft ist eine Erläuterung im Textfeld, ohne dass das Ankreuzfeld gesetzt wurde. Beide Angaben gehören zusammen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2069Es wurde angegeben, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahestehende Person beteiligt ist, es wurde aber kein Veräußerungsgewinn erklärt.
  • FehlerPrüfregel 102200002Bei Veräußerung / Aufgabe wurde eine Erläuterung zur Beteiligung der veräußernden Person oder einer ihr nahestehenden Person an der erwerbenden Gesellschaft vorgenommen. Es fehlt jedoch die Angabe, dass der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der die veräußernde Person oder eine ihr nahe stehende Person beteiligt ist.

Zeile 54 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202554
202452
202335
2020–202244
2016–201942

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 54 ein?

Du kreuzt an, wenn der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine dir nahestehende Person beteiligt ist. Zusätzlich erläuterst du die Beteiligung im Textfeld.

Wann muss ich Zeile 54 ausfüllen?

Nur wenn du einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil veräußert hast und der Erwerber eine Gesellschaft ist, an der du oder eine nahestehende Person beteiligt ist.

Was passiert, wenn ich Zeile 54 ohne Veräußerungsgewinn ausfülle?

ELSTER meldet einen Fehler, weil die Angabe zur Beteiligung nur zusammen mit einem erklärten Veräußerungsgewinn in den Zeilen 32 bis 48 sinnvoll ist.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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