Anlage S Zeile 59: Kürzungsbetrag nach § 11 AStG
Hier trägst du den Kürzungsbetrag nach § 11 AStG ein, den du in einer gesonderten Aufstellung ermittelt hast. Die Aufstellung selbst gibst du als Text an.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Kürzungsbetrag nach § 11 AStG (laut Aufstellung)Kürzungsbetrag nach § 11 AStG | 185 | Betrag in Euro ohne Cent |
| Aufstellung zum Kürzungsbetrag nach § 11 AStGKürzungsbetrag nach § 11 AStG | – | Text |
Was gehört in Zeile 59?
Aufstellung und Betrag gehören zusammen
Trage den Kürzungsbetrag nur ein, wenn du ihn in einer Aufstellung ermittelt hast. Fülle die Aufstellung aus, wenn du einen Kürzungsbetrag einträgst. Achte darauf, dass Betrag und Aufstellung nicht auseinanderfallen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 102200043Auf der Anlage S wurde eine Aufstellung zum Kürzungsbetrag nach § 11 AStG angegeben, der Kürzungsbetrag selbst fehlt jedoch.
Zeile 59 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 59 |
| 2024 | 57 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage S Zeile 59 ein?
Muss ich eine Aufstellung zum Kürzungsbetrag abgeben?
Wann ist Zeile 59 der Anlage S relevant?
Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick
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