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Anlage S 2025 · Zeile 56

Anlage S Zeile 56: Begünstigte sonstige Gewinne nach § 34 EStG

Trage hier die begünstigten sonstigen Gewinne ein, die in deinen Gewinnen aus den Zeilen 6 bis 21 enthalten sind. Der Betrag steht in Euro ohne Cent.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
In den Zeilen 6 bis 21 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStGSonstiges190 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 56?

In Zeile 56 gibst du an, welche begünstigten sonstigen Gewinne im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG in deinen Gewinnen aus den Zeilen 6 bis 21 enthalten sind. Es handelt sich also nicht um einen zusätzlichen Gewinn, sondern um einen Teil der Gewinne, die du bereits in den Zeilen 6 bis 21 erklärt hast.

Die Zeile dient dazu, diesen Teil gesondert zu kennzeichnen, damit das Finanzamt ihn bei der Steuerberechnung berücksichtigen kann. Die Kennzahl lautet 190.

So füllst du die Zeile aus

Ermittle zunächst, welcher Teil deiner Gewinne aus den Zeilen 6 bis 21 auf begünstigte sonstige Gewinne nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG entfällt. Diesen Betrag trägst du in Zeile 56 ein.

Der Betrag muss in den Gewinnen der Zeilen 6 bis 21 enthalten sein. Wenn du dort keine entsprechenden Gewinne erklärt hast, darfst du in Zeile 56 nichts eintragen.

Das Eingabeformat ist ein Betrag in Euro ohne Cent. Runde den Betrag entsprechend.

  • Prüfe zuerst, ob in deinen Gewinnen aus den Zeilen 6 bis 21 überhaupt begünstigte sonstige Gewinne enthalten sind.
  • Trage nur den Teil ein, der auf § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG entfällt.
  • Achte darauf, dass du keine Beträge einträgst, die nicht in den Zeilen 6 bis 21 enthalten sind.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass begünstigte sonstige Gewinne in Zeile 56 erklärt werden, obwohl in den Zeilen 6 bis 21 keine entsprechenden Gewinne enthalten sind. ELSTER weist darauf mit einer Fehlermeldung hin.

Ein weiterer Fehler ist, den Betrag doppelt zu erfassen, also zusätzlich zu den Zeilen 6 bis 21. Zeile 56 ist nur eine Zusatzangabe zu den dort bereits erklärten Gewinnen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102200030Es wurden begünstigte sonstige Gewinne im Sinne des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG erklärt, jedoch wurden keine Gewinne erklärt, in denen diese enthalten sind (Anlage S).

Zeile 56 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202556
202454
202337
2020–202245
2016–201943

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 56 ein?

Trage die begünstigten sonstigen Gewinne nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG ein, die in deinen Gewinnen aus den Zeilen 6 bis 21 enthalten sind. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben.

Muss ich Zeile 56 ausfüllen, wenn ich keine begünstigten Gewinne habe?

Nein. Wenn in deinen Gewinnen aus den Zeilen 6 bis 21 keine begünstigten sonstigen Gewinne enthalten sind, lässt du Zeile 56 leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 56 ausgefüllt habe?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du begünstigte sonstige Gewinne in Zeile 56 erklärst, aber in den Zeilen 6 bis 21 keine Gewinne angegeben hast, in denen diese enthalten sein können. Prüfe dann deine Angaben in den Zeilen 6 bis 21.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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