Anlage S Zeile 56: Begünstigte sonstige Gewinne nach § 34 EStG
Trage hier die begünstigten sonstigen Gewinne ein, die in deinen Gewinnen aus den Zeilen 6 bis 21 enthalten sind. Der Betrag steht in Euro ohne Cent.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| In den Zeilen 6 bis 21 enthaltene begünstigte sonstige Gewinne i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStGSonstiges | 190 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 56?
So füllst du die Zeile aus
Prüfe zuerst, ob in deinen Gewinnen aus den Zeilen 6 bis 21 überhaupt begünstigte sonstige Gewinne enthalten sind. Trage nur den Teil ein, der auf § 34 Abs. 2 Nr. 2 bis 4 EStG entfällt. Achte darauf, dass du keine Beträge einträgst, die nicht in den Zeilen 6 bis 21 enthalten sind.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 102200030Es wurden begünstigte sonstige Gewinne im Sinne des § 34 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 EStG erklärt, jedoch wurden keine Gewinne erklärt, in denen diese enthalten sind (Anlage S).
Zeile 56 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 56 |
| 2024 | 54 |
| 2023 | 37 |
| 2020–2022 | 45 |
| 2016–2019 | 43 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage S Zeile 56 ein?
Muss ich Zeile 56 ausfüllen, wenn ich keine begünstigten Gewinne habe?
Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 56 ausgefüllt habe?
Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick
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