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Anlage S 2025 · Zeile 40

Anlage S Zeile 40: Betriebsbezeichnung bei Veräußerungsgewinn ohne Freibetrag

Trage hier die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, wenn du einen Veräußerungsgewinn erklärst, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / MitunternehmeranteilsVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist– Text

Was gehört in Zeile 40?

In Zeile 40 trägst du die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, auf den sich der Veräußerungsgewinn bezieht, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist“. Sie ergänzt die Angaben zum Veräußerungsgewinn in Zeile 43.

So füllst du die Zeile aus

Gib eine Bezeichnung an, die den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil eindeutig identifiziert. Das ist ein Textfeld, keine Zahl.

Die Zeile ist mit dem Veräußerungsgewinn in Zeile 43 verknüpft. Wenn du dort einen Betrag einträgst, musst du hier die Bezeichnung angeben. Umgekehrt gilt: Ohne Angabe in Zeile 43 ist die Bezeichnung allein nicht ausreichend.

ELSTER prüft, ob die Bezeichnung vorliegt, wenn Angaben zum Veräußerungsgewinn gemacht wurden, und ob der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags angegeben wurde, wenn die Bezeichnung eingetragen ist. Fehlt die Bezeichnung, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 102200039Beim Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage S).
  • FehlerPrüfregel 102200037Es wurden Angaben zum Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, gemacht. Die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils fehlt jedoch (Anlage S).
  • FehlerPrüfregel 102200038Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für die der Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage S).

Zeile 40 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202540
202438

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 40 ein?

Die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, für den der Veräußerungsgewinn erklärt wird, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist.

Muss ich Zeile 40 ausfüllen, wenn ich den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantrage?

Nein. Zeile 40 betrifft nur Veräußerungsgewinne, für die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist. Für Veräußerungsgewinne mit Freibetrag gibt es andere Zeilen im Abschnitt.

Was passiert, wenn ich Zeile 40 leer lasse?

Wenn du in Zeile 43 einen Veräußerungsgewinn einträgst und die Bezeichnung in Zeile 40 fehlt, meldet ELSTER einen Fehler. Die Erklärung kann dann nicht fehlerfrei übermittelt werden.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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