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Anlage S 2025 · Zeile 32

Anlage S Zeile 32: Betriebsbezeichnung beim Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG

Trage hier die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / MitunternehmeranteilsVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird– Text

Was gehört in Zeile 32?

In Zeile 32 trägst du die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst. Der Freibetrag wird wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres gewährt.

Die Bezeichnung gehört zum Veräußerungsgewinn in Zeile 35. Fehlt sie, obwohl du Angaben zum Veräußerungsgewinn gemacht hast, meldet ELSTER einen Fehler.

So füllst du die Zeile aus

Gib eine klare und eindeutige Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils an.

Die Bezeichnung muss zu den Angaben in Zeile 35 (Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags) passen. Trage in Zeile 35 den Veräußerungsgewinn ein, sonst meldet ELSTER einen Fehler.

Auch die Angaben zu Finanzamt und Steuernummer in den Zeilen 33 und 34 sind erforderlich. Fehlen sie, gibt ELSTER einen Hinweis aus.

Häufige Fehler

Gibst du die Bezeichnung an, aber nicht den Veräußerungsgewinn in Zeile 35, meldet ELSTER, dass der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nicht angegeben wurde.

Ein weiterer Fehler ist das Fehlen der genauen Bezeichnung, obwohl Angaben zum Veräußerungsgewinn gemacht wurden. ELSTER weist darauf hin, dass die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils fehlt.

Auch fehlende Angaben zu Finanzamt oder Steuernummer führen zu einem Hinweis.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 102200036Beim Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird, wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage S).
  • FehlerPrüfregel 102200034Es wurden Angaben zum Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, gemacht. Die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils fehlt jedoch (Anlage S).
  • FehlerPrüfregel 102200035Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, eingetragen. Der Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags wurde jedoch nicht angegeben (Anlage S).

Zeile 32 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202532
202430

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 32 ein?

Die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, für den du den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragst.

Wann beantrage ich den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG?

Wenn du wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder nach Vollendung des 55. Lebensjahres einen Veräußerungsgewinn erzielst und dafür den Freibetrag beantragen möchtest. Voraussetzung ist, dass du den Freibetrag für Veräußerungen oder Aufgaben nach dem 31.12.1995 bei keiner Einkunftsart schon in Anspruch genommen hast.

Muss ich in Zeile 32 auch Finanzamt und Steuernummer angeben?

Nein, dafür sind die Zeilen 33 und 34 vorgesehen. Die Angaben sind aber erforderlich, sonst gibt ELSTER einen Hinweis aus.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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