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Anlage S 2025 · Zeile 37

Anlage S Zeile 37: Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG

Trage hier ein, in welcher Höhe auf den Veräußerungsgewinn aus Zeile 35 § 6b oder § 6b in Verbindung mit § 6c EStG angewendet wurde.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Auf den Veräußerungsgewinn laut Zeile 35 wurde zumindest teilweise § 6b oder § 6b i. V. m. § 6c EStG angewendet. Die Übertragungen von aufgedeckten stillen Reserven und / oder die in Anspruch genommenen Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9 ggf. i. V. m. § 6c EStG betragenVeräußerungsgewinn › Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird202 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 37?

In Zeile 37 trägst du ein, ob und in welcher Höhe auf den Veräußerungsgewinn laut Zeile 35 zumindest teilweise § 6b oder § 6b in Verbindung mit § 6c EStG angewendet wurde. Es geht um die Übertragung von aufgedeckten stillen Reserven und/oder um in Anspruch genommene Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9 gegebenenfalls in Verbindung mit § 6c EStG.

Der Betrag ist die Summe der Beträge, die du nach diesen Vorschriften übertragen oder als Rücklage gebildet hast. Die Angabe bezieht sich nur auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragt wird.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Betrag in Euro ohne Cent an. Die Kennzahl lautet 202.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Veräußerungsgewinn. Sie ergänzt die Angaben in Zeile 35 und steht im Zusammenhang mit Zeile 38, in der es um Übertragungen und Rücklagen nach § 6b Abs. 10 gegebenenfalls in Verbindung mit § 6c EStG geht.

  • Zeile 35: Veräußerungsgewinn vor Abzug des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG
  • Zeile 37: Übertragungen und Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9 gegebenenfalls in Verbindung mit § 6c EStG
  • Zeile 38: Übertragungen und Rücklagen nach § 6b Abs. 10 gegebenenfalls in Verbindung mit § 6c EStG

Häufige Fehler

Ein Fehler entsteht, wenn du angibst, dass § 6b oder § 6c EStG angewendet wurde, aber kein entsprechender Veräußerungsgewinn in Zeile 35 eingetragen ist. Prüfe daher zuerst, ob in Zeile 35 ein Betrag steht.

Verwechsle Zeile 37 nicht mit Zeile 38. In Zeile 37 geht es um Übertragungen und Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9, in Zeile 38 um solche nach § 6b Abs. 10.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102200009Es wurde angegeben, dass auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG beantragt wird, zumindest teilweise § 6b oder § 6c EStG angewendet wurde. Es wurde jedoch kein entsprechender Veräußerungsgewinn angegeben.

Zeile 37 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202537
202435
202324
2017–202233

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 37 ein?

Trage den Betrag ein, in dessen Höhe auf den Veräußerungsgewinn aus Zeile 35 § 6b oder § 6b in Verbindung mit § 6c EStG angewendet wurde. Das umfasst Übertragungen stiller Reserven und in Anspruch genommene Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9.

Woher kommt der Betrag für Zeile 37?

Den Betrag ermittelst du selbst bei der Übertragung stiller Reserven und der Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG. Er bezieht sich nur auf den Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG beantragt wird.

Was passiert, wenn ich Zeile 37 ausfülle, aber Zeile 35 leer ist?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil kein entsprechender Veräußerungsgewinn angegeben wurde. Fülle Zeile 37 nur aus, wenn in Zeile 35 ein Veräußerungsgewinn steht.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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