Anlage S Zeile 52: Veräußerungsverlust nach § 16 EStG
Hier trägst du einen Verlust ein, der bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils entstanden ist. Der Betrag steht in Euro ohne Cent und darf nicht 0 sein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Veräußerungsverlust(e)Veräußerungsgewinn › Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG | 270 | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 52?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 102200008Es wurde der im Veräußerungsverlust nach § 16 EStG enthaltene steuerpflichtige Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt, angegeben, nicht aber der Veräußerungsverlust selbst.
- FehlerPrüfregel 102200041Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils / der einbringungsgeborenen Anteile zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG eingetragen. Der Veräußerungsverlust wurde jedoch nicht angegeben (Anlage S).
Zeile 52 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 52 |
| 2024 | 50 |
| 2023 | 33 |
| 2020–2022 | 42 |
| 2016–2019 | 40 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage S Zeile 52 ein?
Welche Kennzahl hat Zeile 52 in der Anlage S?
Wo stand der Veräußerungsverlust im Vorjahr?
Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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