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Anlage S 2025 · Zeile 52

Anlage S Zeile 52: Veräußerungsverlust nach § 16 EStG

Hier trägst du einen Verlust ein, der bei der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils entstanden ist. Der Betrag steht in Euro ohne Cent und darf nicht 0 sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußerungsverlust(e)Veräußerungsgewinn › Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG270 Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0

Was gehört in Zeile 52?

In Zeile 52 trägst du Veräußerungsverluste nach § 16 EStG ein. Das sind Verluste aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Veräußerungsgewinn“. In Zeile 49 steht die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils. In Zeile 53 steht der darin enthaltene steuerpflichtige Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Veräußerungsverlust als Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert darf nicht 0 sein.

Die Kennzahl lautet 270. In früheren Jahren stand die Zeile an anderer Stelle: 2016 bis 2019 in Zeile 40, 2020 bis 2022 in Zeile 42, 2023 in Zeile 33, 2024 in Zeile 50.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den im Veräußerungsverlust enthaltenen steuerpflichtigen Teil für das Teileinkünfteverfahren angibst, aber nicht den Veräußerungsverlust selbst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils zum Veräußerungsverlust einträgst, den Veräußerungsverlust aber nicht angibst.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 102200008Es wurde der im Veräußerungsverlust nach § 16 EStG enthaltene steuerpflichtige Teil, für den das Teileinkünfteverfahren gilt, angegeben, nicht aber der Veräußerungsverlust selbst.
  • FehlerPrüfregel 102200041Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils / der einbringungsgeborenen Anteile zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG eingetragen. Der Veräußerungsverlust wurde jedoch nicht angegeben (Anlage S).

Zeile 52 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202552
202450
202333
2020–202242
2016–201940

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 52 ein?

Trage den Veräußerungsverlust nach § 16 EStG ein. Das ist ein Betrag in Euro ohne Cent, der nicht 0 sein darf.

Welche Kennzahl hat Zeile 52 in der Anlage S?

Die Kennzahl lautet 270.

Wo stand der Veräußerungsverlust im Vorjahr?

2024 stand er in Zeile 50, 2023 in Zeile 33, 2020 bis 2022 in Zeile 42 und 2016 bis 2019 in Zeile 40.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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