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Anlage S 2025 · Zeile 49

Anlage S Zeile 49: Bezeichnung des Betriebs beim Veräußerungsverlust

Hier trägst du die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, auf den sich der Veräußerungsverlust nach § 16 EStG bezieht.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / MitunternehmeranteilsVeräußerungsgewinn › Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG– Text

Was gehört in Zeile 49?

In Zeile 49 trägst du die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils ein, auf den sich der Veräußerungsverlust nach § 16 EStG bezieht. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Veräußerungsgewinn“ und zum Block „Veräußerungsverlust(e) nach § 16 EStG“.

Die Bezeichnung dient dazu, den Verlust eindeutig einem bestimmten Betrieb oder Anteil zuzuordnen. Sie ist keine Betragszeile. Den Verlust selbst trägst du in Zeile 52 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage eine Bezeichnung ein, die den Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil klar erkennen lässt. Die Angabe ist als Text vorgesehen.

Die Zeile füllst du nur aus, wenn du einen Veräußerungsverlust nach § 16 EStG erklärst. Ohne Verlust bleibt die Zeile leer.

  • Zeile 49: genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils
  • Zeile 50: Finanzamt
  • Zeile 51: Steuernummer
  • Zeile 52: Veräußerungsverlust(e)
  • Zeile 53: darin enthaltener steuerpflichtiger Teil für das Teileinkünfteverfahren

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG machst, aber die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils fehlt.

Ein Fehler entsteht auch, wenn du die Bezeichnung eingetragen hast, den Veräußerungsverlust aber nicht angibst.

Ein Hinweis erscheint, wenn die Bezeichnung angegeben wurde, aber Finanzamt und/oder Steuernummer fehlen. Fehlt dagegen die Bezeichnung selbst, bleibt es bei einem Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 102200042Beim Veräußerungsverlust nach § 16 EStG wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs angegeben. Die Angabe von Finanzamt und / oder Steuernummer fehlt jedoch (Anlage S).
  • FehlerPrüfregel 102200040Es wurden Angaben zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG gemacht, die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils fehlt jedoch (Anlage S).
  • FehlerPrüfregel 102200041Es wurde die genaue Bezeichnung des Betriebs / Teilbetriebs / Mitunternehmeranteils / der einbringungsgeborenen Anteile zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG eingetragen. Der Veräußerungsverlust wurde jedoch nicht angegeben (Anlage S).

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202549
202447

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 49 ein?

Die genaue Bezeichnung des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, auf den sich der Veräußerungsverlust nach § 16 EStG bezieht.

Muss ich Zeile 49 ausfüllen, wenn ich keinen Veräußerungsverlust habe?

Nein. Die Zeile gehört zum Veräußerungsverlust nach § 16 EStG. Ohne einen solchen Verlust bleibt sie leer.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 49?

Weil entweder die Bezeichnung fehlt, obwohl du einen Veräußerungsverlust angegeben hast, oder weil du die Bezeichnung eingetragen hast, ohne den Verlust anzugeben.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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