Anlage S Zeile 4: Berufsbezeichnung bei freiberuflicher Tätigkeit
Trage hier die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit für deine freiberufliche Tätigkeit ein. Die Angabe gehört zum Gewinn aus dieser Tätigkeit.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| genaue Berufsbezeichnung oder TätigkeitGewinn › Gewinn aus einer weiteren freiberuflichen Tätigkeit | – | Text |
Was gehört in Zeile 4?
So füllst du die Zeile aus
Berufsbezeichnung oder Tätigkeit eintragen Bei mehreren Tätigkeiten jede Tätigkeit gesondert angeben Steuernummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer nur mit Tätigkeitsangabe
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 1921Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung und der Gewinn müssen gemeinsam angegeben werden.
- FehlerPrüfregel 102200044Beim Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit wurde die Steuernummer angegeben, die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit fehlt jedoch (Anlage S,).
- FehlerPrüfregel 102200031Beim Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben, die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit fehlt jedoch (Anlage S,).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage S Zeile 4 ein?
Muss ich Zeile 4 ausfüllen, wenn ich eine Steuernummer angebe?
Kann ich mehrere freiberufliche Tätigkeiten in einer Anlage S angeben?
Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.