Zum Inhalt springen
Anlage S 2025 · Zeile 4

Anlage S Zeile 4: Berufsbezeichnung bei freiberuflicher Tätigkeit

Trage hier die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit für deine freiberufliche Tätigkeit ein. Die Angabe gehört zum Gewinn aus dieser Tätigkeit.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Berufsbezeichnung oder TätigkeitGewinn › Gewinn aus einer weiteren freiberuflichen Tätigkeit– Text

Was gehört in Zeile 4?

In Zeile 4 trägst du die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit ein. Sie beschreibt die freiberufliche Tätigkeit, deren Gewinn du in Zeile 6 erklärst. Steuernummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer gehören in die Zeilen 5 und 6.

Hast du eine weitere freiberufliche Tätigkeit, gibt es dafür im Vordruck einen eigenen Block. Die Bezeichnung und der dazugehörige Gewinn müssen gemeinsam angegeben werden.

So füllst du die Zeile aus

Gib die Tätigkeit so genau an, dass sie von anderen freiberuflichen Tätigkeiten unterscheidbar ist. Die Angabe ist Text, also keine Zahl.

Wenn du zusätzlich eine Steuernummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer einträgst, darf die Berufsbezeichnung oder Tätigkeit nicht fehlen. Sonst meldet ELSTER einen Fehler.

  • Berufsbezeichnung oder Tätigkeit eintragen
  • Bei mehreren Tätigkeiten jede Tätigkeit gesondert angeben
  • Steuernummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer nur mit Tätigkeitsangabe

Häufige Fehler

Die Zeile bleibt leer, obwohl eine Steuernummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer eingetragen ist. Dann fehlt die Pflichtangabe.

Die Tätigkeit wird nur allgemein beschrieben. Für das Finanzamt muss erkennbar sein, welche freiberufliche Tätigkeit gemeint ist.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1921Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnung und der Gewinn müssen gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 102200044Beim Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit wurde die Steuernummer angegeben, die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit fehlt jedoch (Anlage S,).
  • FehlerPrüfregel 102200031Beim Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben, die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit fehlt jedoch (Anlage S,).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 4 ein?

Die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit deiner freiberuflichen Tätigkeit, zum Beispiel „Rechtsanwältin“ oder „Übersetzer“. Die Angabe gehört zum Gewinn aus dieser Tätigkeit.

Muss ich Zeile 4 ausfüllen, wenn ich eine Steuernummer angebe?

Ja. Berufsbezeichnung oder Tätigkeit und der Gewinn müssen gemeinsam angegeben werden. Fehlt die Tätigkeitsangabe, meldet ELSTER einen Fehler.

Kann ich mehrere freiberufliche Tätigkeiten in einer Anlage S angeben?

Ja. Zeile 4 gilt für deine erste freiberufliche Tätigkeit, für eine weitere freiberufliche Tätigkeit hat der Vordruck einen eigenen Block. Jede Tätigkeit wird mit ihrer genauen Bezeichnung angegeben.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.