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Anlage S 2025 · Zeile 57

Anlage S Zeile 57: Nebenberufliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung

Hier trägst du die Aufwandsentschädigung aus einer nebenberuflichen Tätigkeit ein, aufgeteilt in den Gesamtbetrag und den steuerfrei behandelten Teil.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
aus der Tätigkeit alsSonstiges › nebenberufliche Tätigkeit– Text
GesamtbetragSonstiges › nebenberufliche Tätigkeit191 Betrag in Euro ohne Cent
davon als steuerfrei behandeltSonstiges › nebenberufliche Tätigkeit192 Betrag in Euro ohne Cent
Rest enthalten in ZeileSonstiges › nebenberufliche Tätigkeit– Text

Was gehört in Zeile 57?

In Zeile 57 gibst du die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit an, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Dazu gehören zum Beispiel Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten.

Die Zeile erfasst nur die Aufwandsentschädigung. Andere Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören in andere Zeilen der Anlage S.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Art der Tätigkeit ein. Danach trägst du den Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung ein und gibst an, welcher Teil davon als steuerfrei behandelt wird.

Wenn der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag unterschiedlich hoch sind, musst du angeben, in welcher Zeile der Differenzbetrag enthalten ist. Der Differenzbetrag ist der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigung.

Der steuerfrei behandelte Betrag kann auch 0 sein. In diesem Fall trägst du bei dem entsprechenden Feld eine 0 ein.

  • Tätigkeit: Text, z. B. Übungsleiter
  • Gesamtbetrag: Betrag in Euro ohne Cent
  • Steuerfrei behandelter Betrag: Betrag in Euro ohne Cent, ggf. 0
  • Rest enthalten in Zeile: Zeilenangabe, in der der Differenzbetrag steckt

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den Gesamtbetrag und den steuerfrei behandelten Betrag nicht gemeinsam angibst. Beide Felder müssen immer ausgefüllt werden, auch wenn der steuerfreie Betrag 0 ist.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag voneinander abweichen, du aber nicht angibst, in welcher Zeile der Differenzbetrag enthalten ist. Trage in diesem Fall die Zeile ein, in der der steuerpflichtige Rest steckt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2003Die Aufwandsentschädigung, der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag (gegebenenfalls mit Wert "0") müssen gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 2005Da der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag sich unterscheiden geben Sie bitte an, in welchen Zeilen / welcher Zeile der Differenzbetrag enthalten ist.

Zeile 57 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202557
202455
202338
2020–202246
2017–201944
201646

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 57 ein?

Trage die Aufwandsentschädigung aus deiner nebenberuflichen Tätigkeit ein. Gib den Gesamtbetrag und den steuerfrei behandelten Teil an. Wenn beide Beträge unterschiedlich sind, musst du auch die Zeile angeben, in der der Differenzbetrag enthalten ist.

Muss ich den steuerfrei behandelten Betrag auch angeben, wenn er 0 ist?

Ja. Der Gesamtbetrag und der steuerfrei behandelte Betrag müssen immer gemeinsam angegeben werden. Wenn nichts steuerfrei ist, trage bei dem steuerfrei behandelten Betrag eine 0 ein.

In welcher Zeile war die Aufwandsentschädigung 2024?

Im Jahr 2024 war die Aufwandsentschädigung in Zeile 55 der Anlage S einzutragen.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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