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Anlage S 2025 · Zeile 18

Anlage S Zeile 18: Berufsbezeichnung bei sonstiger selbständiger Arbeit

Hier trägst du die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit für deine sonstige selbständige Arbeit ein. Die Angabe ist Pflicht, sobald du den zugehörigen Gewinn erklärst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
genaue Berufsbezeichnung oder TätigkeitGewinn › Einzelangaben– Text

Was gehört in Zeile 18?

In Zeile 18 trägst du die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit ein, mit der du Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit erzielst. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Gewinn“ und zu den Einzelangaben.

Sonstige selbständige Arbeit ist keine freiberufliche Tätigkeit. Typische Beispiele sind Lotterieeinnehmer, Nachlass-, Zwangs-, Insolvenz- und Vermögensverwalter, Aufsichtsratsmitglieder oder Testamentsvollstrecker.

Die Angabe beschreibt nur deine Tätigkeit. Den Gewinn selbst trägst du in einer anderen Zeile des Formulars ein.

So füllst du die Zeile aus

Schreibe die Tätigkeit so genau, dass das Finanzamt sie eindeutig zuordnen kann. Eine allgemeine Angabe wie „selbständig“ reicht nicht.

Die Bezeichnung und der Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit müssen gemeinsam angegeben werden. Fehlt die Berufsbezeichnung, obwohl du eine Steuernummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer eingetragen hast, meldet ELSTER einen Fehler.

  • Trage die Tätigkeit in Textform ein, zum Beispiel „Testamentsvollstrecker“ oder „Aufsichtsrat“.
  • Fülle die Zeile aus, sobald du Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit erklärst.
  • Nutze für jede weitere Tätigkeit die dafür vorgesehene Zeile.

Häufige Fehler

Die Zeile wird oft mit der Berufsbezeichnung für freiberufliche Tätigkeit verwechselt. Freiberufliche Tätigkeiten gibst du in einem anderen Abschnitt der Anlage an.

Ein weiterer Fehler ist, die Zeile leer zu lassen, obwohl du eine Steuernummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer eingetragen hast. Dann fehlt die Pflichtangabe und ELSTER weist den Fehler aus.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 1981Selbständige Arbeit: Der Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit und die Beschreibung der Tätigkeit müssen gemeinsam angegeben werden.
  • FehlerPrüfregel 102200045Beim Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit wurde die Steuernummer angegeben, die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit fehlt jedoch (Anlage S,).
  • FehlerPrüfregel 102200032Beim Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit wurde die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben, die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit fehlt jedoch (Anlage S,).

Zeile 18 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202518
202416
202312
2016–202210

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage S Zeile 18 ein?

Die genaue Berufsbezeichnung oder Tätigkeit für deine sonstige selbständige Arbeit, zum Beispiel „Testamentsvollstrecker“. Die Angabe beschreibt nur die Tätigkeit, nicht den Gewinn.

Muss ich Zeile 18 ausfüllen, wenn ich Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit erkläre?

Ja. Die Tätigkeit und der Gewinn aus sonstiger selbständiger Arbeit müssen gemeinsam angegeben werden. Fehlt die Bezeichnung, meldet ELSTER einen Fehler.

Gehört die Berufsbezeichnung für freiberufliche Tätigkeit in Zeile 18?

Nein. Zeile 18 betrifft die sonstige selbständige Arbeit. Freiberufliche Tätigkeiten gibst du in einem anderen Abschnitt der Anlage S an.

Alle Zeilen der Anlage S 2025 im Überblick

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