Anlage R Zeile 28: Werbungskosten zu Renteneinnahmen nach DBA Belgien
Hier trägst du die Werbungskosten ein, die zu den Renteneinnahmen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien gehören. Sie müssen bereits in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Werbungskosten zu Zeile 27 (in den Zeilen 25 und 26 enthalten)Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien) | 807 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 28?
So füllst du die Zeile aus
Der Betrag muss in Euro ohne Cent eingetragen werden. Die Werbungskosten müssen in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein. Der Betrag darf die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R nicht überschreiten.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101200013Die eingegebenen Werbungskosten zu Renten nach DBA Belgien sind größer als die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R (Anlage R).
Zeile 28 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 28 |
| 2020–2022 | 12 |
| 2016–2019 | 13 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R Zeile 28 ein?
Muss ich Zeile 28 ausfüllen, wenn ich keine Werbungskosten habe?
Was passiert, wenn ich in Zeile 28 zu viel eintrage?
Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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