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Anlage R 2025 · Zeile 28

Anlage R Zeile 28: Werbungskosten zu Renteneinnahmen nach DBA Belgien

Hier trägst du die Werbungskosten ein, die zu den Renteneinnahmen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien gehören. Sie müssen bereits in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Werbungskosten zu Zeile 27 (in den Zeilen 25 und 26 enthalten)Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien)807 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 28?

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Ansässigkeit in Belgien (gemäß Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens mit Belgien)“. Sie betrifft Fälle, in denen du in Belgien ansässig bist (Artikel 4 Absatz 1 oder 2 des Abkommens) und noch einen weiteren Wohnsitz im Inland hast.

In Zeile 27 trägst du die Renteneinnahmen aus einer deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, einer inländischen landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer inländischen berufsständischen Versorgungseinrichtung ein, für die Deutschland grundsätzlich das Besteuerungsrecht hat. Diese Einnahmen sind in Zeile 4 enthalten. Das Finanzamt prüft daraufhin eine Minderung der tariflichen Einkommensteuer aufgrund der belgischen Gemeindesteuer.

In Zeile 28 trägst du die Werbungskosten ein, die zu diesen Renteneinnahmen aus Zeile 27 gehören. Diese Kosten müssen bereits in den Zeilen 25 und 26 erfasst sein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Es gibt keine feste Grenze, aber die Werbungskosten dürfen nicht höher sein als die gesamten Werbungskosten, die du auf der Anlage R angegeben hast.

ELSTER prüft das automatisch: Ist der Betrag in Zeile 28 größer als die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R, erscheint eine Fehlermeldung. Dann musst du deine Angaben in den Zeilen 25 und 26 oder in Zeile 28 korrigieren.

  • Der Betrag muss in Euro ohne Cent eingetragen werden.
  • Die Werbungskosten müssen in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein.
  • Der Betrag darf die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R nicht überschreiten.

Häufige Fehler

Die Werbungskosten in Zeile 28 müssen auch in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein. Sie sind dort schon angesetzt und werden hier nur zusätzlich angegeben.

Ein weiterer Fehler ist, den Betrag höher anzugeben als die gesamten Werbungskosten auf der Anlage R. Auch das beanstandet ELSTER.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101200013Die eingegebenen Werbungskosten zu Renten nach DBA Belgien sind größer als die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R (Anlage R).

Zeile 28 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202528
2020–202212
2016–201913

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 28 ein?

Trage die Werbungskosten ein, die zu deinen Renteneinnahmen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien aus Zeile 27 gehören. Diese Kosten müssen bereits in den Zeilen 25 und 26 enthalten sein.

Muss ich Zeile 28 ausfüllen, wenn ich keine Werbungskosten habe?

Nein. Wenn du keine Werbungskosten zu den Renteneinnahmen nach DBA Belgien hast, bleibt die Zeile leer.

Was passiert, wenn ich in Zeile 28 zu viel eintrage?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der Betrag in Zeile 28 größer ist als die Summe der Werbungskosten auf der Anlage R. Korrigiere dann deine Angaben.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

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