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Anlage R 2025 · Zeile 9

Anlage R Zeile 9: Nachzahlungen für mehrere Jahre und Kapitalauszahlung

Hier trägst du Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre und Kapitalauszahlungen ein, die bereits im Rentenbetrag der Zeile 4 enthalten sind. Die Daten übermittelt dein Versorgungsträger in der Regel elektronisch.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre / Kapitalauszahlung (in Zeile 4 enthalten)Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen › Rente111 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ kann per Belegabruf vorausgefüllt sein

Was gehört in Zeile 9?

In Zeile 9 trägst du Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein. Außerdem gehört eine Kapitalauszahlung hierher. Beide Beträge sind bereits im Rentenbetrag der Zeile 4 enthalten.

Die Zeile betrifft Renten aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen.

Die Angabe wird bei vielen Steuerpflichtigen per Belegabruf vorausgefüllt. Du solltest sie mit deiner Rentenbezugsmitteilung abgleichen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Ein negativer Betrag ist möglich.

Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2025 musst du nicht eintragen. Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, ebenfalls nicht. Anhand der Eintragung prüft das Finanzamt, ob eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt.

Die Nachzahlung oder Kapitalauszahlung darf den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung und Leistungen nicht übersteigen. ELSTER prüft das und meldet einen Fehler, wenn der Betrag in Zeile 9 größer ist als der Betrag in Zeile 4.

Häufige Fehler

Ein weiterer Fehler ist, die Nachzahlung zusätzlich zum Rentenbetrag der Zeile 4 zu erfassen. Sie ist dort bereits enthalten und wird in Zeile 9 nur gesondert angegeben.

  • Betrag ohne Cent eintragen.
  • Nachzahlung und Kapitalauszahlung nicht doppelt erfassen.
  • Betrag mit der Rentenbezugsmitteilung abgleichen.
  • Bei vorausgefüllter Angabe: prüfen, ob sie zum Bescheid passt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 901401Die Nachzahlungen (für mehrere vorangegangene Jahre) / Kapitalauszahlung dürfen den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung und Leistungen nicht übersteigen (Rente, Angabe bei Leibrenten / Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, eigenen zertifizierten Basisrentenverträgen; Anlage R).

Zeile 9 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2020–20259
2016–201910

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 9 ein?

Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre und Kapitalauszahlungen, die im Rentenbetrag der Zeile 4 enthalten sind.

Muss ich die Nachzahlung auch in Zeile 4 angeben?

Ja, die Nachzahlung ist bereits im Rentenbetrag der Zeile 4 enthalten. In Zeile 9 gibst du sie zusätzlich gesondert an.

Was passiert, wenn der Betrag in Zeile 9 höher ist als in Zeile 4?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Nachzahlung oder Kapitalauszahlung darf den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung und Leistungen nicht übersteigen.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

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