Anlage R Zeile 24: Nachzahlungen bei Leibrenten aus sonstigen Gründen
Trage hier Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein, die in der Rente in Zeile 19 enthalten sind. Den Betrag entnimmst du deinen Zahlungsunterlagen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (in Zeile 19 enthalten)Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) › Rente | 144 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 24?
Woher kommt der Betrag?
Worauf musst du achten?
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 101200085Die Nachzahlungen (für mehrere vorangegangene Jahre) dürfen den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung nicht übersteigen (Rente, Angabe bei Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen; Anlage R).
Zeile 24 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 24 |
| 2020–2022 | 36 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage R Zeile 24 ein?
Muss ich Nachzahlungen in Zeile 24 nochmals angeben, obwohl sie schon in Zeile 19 stehen?
Was passiert, wenn die Nachzahlungen höher sind als die Rente?
Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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