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Anlage R 2025 · Zeile 24

Anlage R Zeile 24: Nachzahlungen bei Leibrenten aus sonstigen Gründen

Trage hier Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein, die in der Rente in Zeile 19 enthalten sind. Den Betrag entnimmst du deinen Zahlungsunterlagen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre (in Zeile 19 enthalten)Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) › Rente144 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 24?

In Zeile 24 trägst du Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein. Diese Nachzahlungen sind bereits im Rentenbetrag der Zeile 19 enthalten. Du gibst sie hier zusätzlich an, damit das Finanzamt prüfen kann, ob für diese Nachzahlungen eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt. Nachzahlungen für das laufende Kalenderjahr 2025 und Nachzahlungen, die nur ein Kalenderjahr betreffen, musst du hier nicht eintragen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt „Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen“, zum Block „Rente“. Die Kennzahl lautet 144.

Woher kommt der Betrag?

Den Betrag entnimmst du deinen Unterlagen, zum Beispiel dem Vertrag und den Zahlungsnachweisen des Zahlungsverpflichteten. Bei Renten aus sonstigen Verpflichtungsgründen gibt es in der Regel keinen Versorgungsträger und keine Leistungsmitteilung.

Der Betrag kann auch negativ sein. Das Eingabeformat ist ein Betrag in Euro ohne Cent.

Worauf musst du achten?

Die Nachzahlungen dürfen den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung nicht übersteigen. Das prüft ELSTER und gibt sonst eine Fehlermeldung aus.

In früheren Jahren stand diese Angabe in Zeile 36 (2020–2022). Seit 2023 ist es Zeile 24.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 101200085Die Nachzahlungen (für mehrere vorangegangene Jahre) dürfen den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung nicht übersteigen (Rente, Angabe bei Leibrenten aus sonstigen Verpflichtungsgründen; Anlage R).

Zeile 24 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202524
2020–202236

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage R Zeile 24 ein?

Trage Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre ein, die in der Rente in Zeile 19 enthalten sind. Den Betrag entnimmst du deinen Zahlungsunterlagen.

Muss ich Nachzahlungen in Zeile 24 nochmals angeben, obwohl sie schon in Zeile 19 stehen?

Ja, wenn es sich um Nachzahlungen für mehrere vorangegangene Jahre handelt. Sie sind in Zeile 19 enthalten und werden in Zeile 24 zusätzlich angegeben, damit das Finanzamt eine ermäßigte Besteuerung prüfen kann. Nachzahlungen für 2025 oder für nur ein Kalenderjahr musst du nicht eintragen.

Was passiert, wenn die Nachzahlungen höher sind als die Rente?

Dann meldet ELSTER einen Fehler, weil die Nachzahlungen den Rentenbetrag einschließlich Einmalzahlung nicht übersteigen dürfen.

Alle Zeilen der Anlage R 2025 im Überblick

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